Existenzgründungsberatung Thüringen
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Was kann gefördert werden?
In Thüringen kann eine Existenzgründungsberatung, vor allem zu betriebswirtschaftlichen und technischen Fragen, erheblich bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind – je nach Förderprogramm – Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU Definition).
Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Thüringen:
- Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen
- Antragsteller darf keine wirtschaftsberatende Tätigkeit ausüben
- Beratungen werden von selbständigen Unternehmensberatern mit geeigneten Qualifikationen durchgeführt
- Ein neutraler Qualitätssicherer muss in die Beratung mit einbezogen werden
- Mit fachkundiger Stelle muss ein Betreuungsplan erstellt werden
Höhe der Förderung
Der Zuschuss für eine Existenzgründungsberatung kann in Thüringen 70% der zuschussfähigen Beratungskosten betragen, maximal jedoch 455 Euro pro Tagewerk. Das Honorar des Qualitätssicherers kann mit bis zu 100 Euro pro Tagewerk anerkannt werden. Es werden maximal 20 Tagewerke bezuschusst.
Darüber hinaus werden für Existenzgründer so genannte Existenzgründerpässe vergeben. Die Unterstützung beträgt hier bis zu 1.500 Euro, bei Unternehmensnachfolgen bis zu 2.100 Euro.
Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.
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