Existenzgründungsberatung Saarland
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Was kann gefördert werden?
Im Saarland kann eine Existenzgründungsberatung zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und technischen Fragen durch Zuschüsse zu den Beratungskosten unterstützt werden.
Hierbei werden Beratungen in der Vorgründungsphase, Beratungen nach Ablauf von 5 Jahren nach der Gründung, Beratungen zum Risikomanagement sowie zur Unternehmensnachfolge gefördert. Bei der Beratung von bestehenden Unternehmen ist auf Mitarbeiter- und Umsatzhöchstzahlen zu achten.
Antragsberechtigt für den Zuschuss zur Gründungsberatung sind Existenzgründer, welche sich im Saarland selbständig machen möchten.
Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung im Saarland:
- Antragstellung erfolgt vor dem Start der Beratung
- Beratungen sind wettbewerbs- und vertriebsneutral durchzuführen
- Die geförderte Existenzgründungsberatung darf nicht auch noch aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden
- Die Beratung darf nicht überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben und nicht überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen oder Untersuchungen darstellen
Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses im Saarlandfür eine Existenzgründungsberatung richtet sich nach dem jeweiligen Beratungsbereich. Maximal werden jedoch 400 Euro pro Tagewerk bei insgesamt höchstens 20 Tagewerken pro Antragsteller bezuschusst
Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.
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Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.