Existenzgründungsberatung Sachsen

Was kann gefördert werden?

In Sachsen kann eine Existenzgründungsberatung zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen rund um die Existenzgründung gefördert werden.

Folgende konkrete Beratungsinhalte sind förderfähig:

Antragsberechtigt sind Existenzgründer in Sachsen, wenn sie sich nicht als Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt oder Notar selbständig machen.

Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Sachsen:

  • Das zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz in Sachsen haben
  • Ein Gründungskonzept muss vorgelegt werden
  • Gründung darf noch nicht erfolgt sein
  • Es dürfen noch keine Waren oder Dienstleistungen am Markt angeboten werden
  • Der Gründercoach muss bei der KFW Beraterbörse gelistet sein

Höhe der Förderung

Der Zuschuss für eine Existenzgründungsberatung kann in Sachsen bis zu 75% des Tageswerksatz des Beraters betragen. Der maximal mögliche Tageswerksatz liegt allerdings bei 650 Euro (netto).

Ihr Existenzgründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

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