Existenzgründungsberatung Sachsen
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Was kann gefördert werden?
In Sachsen kann eine Existenzgründungsberatung zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen rund um die Existenzgründung gefördert werden.
Folgende konkrete Beratungsinhalte sind förderfähig:
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- Vorbereitung eines Vertriebs- und Marketingkonzepts
- Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung des Gründungskonzepts (Businessplan)
- Markterschließung
- Standortsuche
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und –startegien
- Maßnahmen zu Personalaufbau oder Personalkonzeptentwicklung
Antragsberechtigt sind Existenzgründer in Sachsen, wenn sie sich nicht als Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt oder Notar selbständig machen.
Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Sachsen:
- Das zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz in Sachsen haben
- Ein Gründungskonzept muss vorgelegt werden
- Gründung darf noch nicht erfolgt sein
- Es dürfen noch keine Waren oder Dienstleistungen am Markt angeboten werden
- Der Gründercoach muss bei der KFW Beraterbörse gelistet sein
Höhe der Förderung
Der Zuschuss für eine Existenzgründungsberatung kann in Sachsen bis zu 75% des Tageswerksatz des Beraters betragen. Der maximal mögliche Tageswerksatz liegt allerdings bei 650 Euro (netto).
Ihr Existenzgründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.
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Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.