Existenzgründungsberatung Bayern

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden kann in Bayern eine Existenzgründungsberatung für Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

Der Zuschuss kann von Existenzgründern aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe (Gemäß KMU-Definition der EU) beantragt werden.

Nicht gefördert wird die Existenzgründungsberatung von Gründern, die hauptsächlich im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind oder landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei oder der Aquakultur zuzurechnen sind.

Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Bayern:

  • Die Existenzgründung ist (im Haupterwerb) noch nicht erfolgt
  • Die Beratung darf erst nach Zusage der zuständigen Bewilligungsstelle gestartet werden
  • Die Beratung bezieht sich nicht überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen, gutachterliche Stellungnahmen, Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten oder die Erarbeitung von EDV-Software
  • Coachinginhalte sind schriftlich in einem Vertrag festzuhalten

Höhe der Förderung

Der Zuschuss für eine Existenzgründungsberatung in Bayern kann bis zu 70 % des Beratungshonorars betragen, wobei der maximale Tagessatz bei 800 Euro liegt. Maximal werden 10 Beratungstage bezuschusst.

Ihr Eigenanteil beträgt also lediglich 30 % der gesamten Beratungskosten.

Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

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