Existenzgründungsberatung Baden Württemberg

Was kann gefördert werden?

In Baden-Württemberg kann eine Existenzgründungsberatung im Bereich der Industrie, der Dienstleistungen, des Handels und der Freien Berufe gefördert werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenz gründen, ein bestehendes Kleinstunternehmen übernehmen möchten oder eine tätige Beteiligung eingehen möchten.

Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Baden Württemberg:

  • Das Unternehmen wird in Baden-Württemberg gegründet bzw. übernommen (entscheidend ist der Sitz des Unternehmens).
  • Die Antragstellung erfolgt vor Betriebsbeginn (ausnahmsweise wird der Beratungsbeginn auch nach dem Gründungsdatum akzeptiert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Vollexistenz ist noch nicht gesichert, es handelt sich um die Gründung eines Kleinstunternehmens, Inhalt der Beratung ist die Erstellung, Konkretisierung und Evaluierung des Businessplanes / Geschäftskonzeptes)
  • Die Antragstellung erfolgt vor Beratungsbeginn
  • Zum Zeitpunkt des Beratungsbeginn darf i.d.R. noch keine tragfähige Vollexistenz durch eine Selbständigkeit bestehen

Höhe der Förderung:

In Baden Württemberg kann eine Existenzgründungsberatung bis zu einem Tagessatz in Höhe von 740 Euro gefördert werden. Der Zuschuss hiervon beträgt 590 Euro, es bleiben also 150 Euro Eigenbeteiligung pro Beratungstag. Insgesamt werden maximal 5 Beratungstage gefördert.

Ihr Existenzgründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

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