Existenzgründungsberatung Bremen

Was kann gefördert werden?

Das Land Bremen kann im Bereich Existenzgründung Beratungen fördern, die durch qualifizierte Berater durchgeführt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die sich im Rahmen einer Unternehmensgründung, einer Unternehmensübernahme oder einer tätigen Beteiligung selbständig machen möchten.

Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Bremen:

  • Die Beratung muss durch selbständige Berater bzw. Beratungsunternehmen erfolgen, die die erforderliche Qualifikation und Erfahrung vorweisen können
  • Der Antrag auf Förderung muss vor Beratungsbeginn gestellt werden.
  • Die Beratung darf dem öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen oder bereits von anderer Stelle gefördert worden sein

Höhe der Förderung

Eine Existenzgründungsberatung kann in Bremen mit bis zu 80% gefördert werden, bis zu einem Tagessatz von maximal 700 Euro – höchstens jedoch 2800 Euro pro Antragsteller. Ihr Eigenanteil beträgt als lediglich 20 % der Beratungskosten.

Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

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