Existenzgründungsberatung Rheinland-Pfalz
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Was kann gefördert werden?
Im Bundesland Rheinland Pfalz können Existenzgründer mit einem Zuschuss für eine Existenzgründungsberatung durch einen externen Gründungsberater unterstützt werden. Man möchte damit Existenzgründern den Einstieg in die Selbständigkeit erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit neuer Unternehmen steigern.
Gefördert werden kann die Existenzgründungsberatung von natürlichen Personen, die eine selbständige Vollexistenz, auch in Form einer Übernahme eines bestehenden Betriebes oder einer tätigen Beteiligung oder eine Nebenerwerbsgründung planen.
(Auch förderfähig ist die Beratung von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen. Hierauf wird im Folgenden allerdings nicht mehr eingegangen.)
Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung:
- Gründung findet nicht in den Wirtschaftsbereichen Schiffbau, Verkehr, Landwirtschaft oder Fischerei statt
- Der Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Betriebssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen
- Eine Beratungsförderung kann für jede Unternehmensgründung nur einmal erfolgen
- Die Beratung darf nicht überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben
Höhe der Förderung
Der Zuschuss in Rheinland-Pfalz für eine Existenzgründungsberatung beträgt bis zu 50% der vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal allerdings 400 Euro pro Tagewerk. Bis zu 9 Beratungstage sind förderfähig.
Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.
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Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.