Existenzgründungsberatung Brandenburg

Was kann gefördert werden?

In Brandenburg kann die Existenzgründungsberatung von Gründungswilligen in der Vorgründungsphase, von Existenzgründern in der Startphase und von Personen, die im Zuge einer Unternehmensnachfolge Arbeitsplätze sichern, gefördert werden.

Gefördert werden können insbesondere

  • Qualifizierungs- und Beratungsleistungen durch externe Leistungserbringer (Berater)
  • Lotsendienste für Gründungswillige in der Vorgründungsphase und für Gründer in der Startphase
  • Lotsendienste für Migranten
  • Lotsendienste an den Hochschulen in Brandenburg
  • Moderation von Unternehmensnachfolgeprozessen

Begünstigte dieses Förderprogramms sind Personen mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, Studenten an Brandenburger Hochschulen, Personen, welche binnen der letzten 3 Jahre ein Studium an einer brandenburger Hochschule abgeschlossen haben oder dort als wissenschaftliche Mitarbeiter tätig sind.

Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Brandenburg:

  • Existenzgründung im Land Brandenburg
  • Die rechtsverbindliche Übergabe muss bei Unternehmensnachfolgen innerhalb des Förderzeitraums erfolgen
  • Es dürfen für das selbe Vorhaben keine Zuschüsse aus anderen öffentlichen Mitteln empfangen werden oder empfangen worden sein.

Höhe der Förderung

Die Förderung kann in Form von Beratungs- und Coachingleistungen erfolgen.

Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

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