Existenzgründungsberatung Nordrhein-Westfalen

Was kann gefördert werden?

In Nordrhein Westfalen kann eine Existenzgründungsberatung zur Entwicklung, Prüfung sowie zur Umsetzung von Gründungskonzepten (Businessplan) gefördert werden. Konkret muss es sich um eine geplante Unternehmensgründung, Unternehmensübernahme oder mehrheitliche Beteiligung handeln.

Anträge können Existenzgründer stellen, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe selbständig machen.

Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Nordrhein-Westfalen:

  • Ziel muss die Schaffung einer selbständigen Vollexistenz im Bundesland Nordrhein-Westfalen sein
  • Es handelt sich um eine Existenzgründungsberatung vor der Gründung
  • Der Existenzgründer möchte sich nicht als Wirtschafts- oder Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer selbständig machen
  • Gegenstand der Beratung sind nicht allgemeine Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie das Aufstellen von Jahresabschlüssen oder Buchungsarbeiten (es gelten noch weitere Förderausschlüsse)
  • Die Beratungen finden mindestens zur halben Zeit in Anwesenheit des zu Beratenden statt (bei Zirkelberatungen in vollem Umfang)
  • Der Existenzgründungsberater muss gegenüber den Trägern eine qualifizierte Ausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen haben
  • Vor Antragstellung muss ein Kontaktgespräch mit einem Vertreter Anlaufstelle und dem vorgesehenen Berater stattfinden

Höhe der Förderung

Der Zuschuss für eine Existenzgründungsberatung in Nordrhein-Westfalen kann bis zu 50 % des Tagessatzes betragen, maximal jedoch 400 Euro pro Tagewerk. Gründer, die ALG II bekommen, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarere Einkommenslage können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80% des Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro, beantragen.

Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für diese Zielgruppe 90% des Tagewerksatzes, maximal allerdings 720 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 50 Euro pro Beratungstag.

Der Beratungszuschuss kann innerhalb von 5 Jahren pro Person nur einmal gewährt werden.

Ihr Existenzgründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

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