Existenzgründungsberatung Mecklenburg-Vorpommern
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Was kann gefördert werden?
In Mecklenburg Vorpommern können Existenzgründer in Form von Bildungsschecks gefördert werden. Diese Bildungsschecks gelten für Grundkurse, Spezialkurse und für eine Existenzgründungsberatung /-begleitung vor der Gründung.
Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern:
- Antragsteller ist eine natürliche Person
- Betriebssitz des zu gründenden Unternehmen liegt in Mecklenburg Vorpommern
- Bildungsschecks können nur bei konstanter Teilnahme an den Kursen / der Beratung eingelöst werden
- Der Existenzgründungsberater muss in der Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau gelistet sein.
- Der Besuch von Kursen ist nur bei anerkannten Bildungsdienstleistern möglich
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern in Gestalt von Bildungsschecks. Es können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.
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Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.