Existenzgründungsberatung Mecklenburg-Vorpommern

Was kann gefördert werden?

In Mecklenburg Vorpommern können Existenzgründer in Form von Bildungsschecks gefördert werden. Diese Bildungsschecks gelten für Grundkurse, Spezialkurse und für eine Existenzgründungsberatung /-begleitung vor der Gründung.

Voraussetzungen für eine bezuschusste Existenzgründungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Antragsteller ist eine natürliche Person
  • Betriebssitz des zu gründenden Unternehmen liegt in Mecklenburg Vorpommern
  • Bildungsschecks können nur bei konstanter Teilnahme an den Kursen / der Beratung eingelöst werden
  • Der Existenzgründungsberater muss in der Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau gelistet sein.
  • Der Besuch von Kursen ist nur bei anerkannten Bildungsdienstleistern möglich

Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern in Gestalt von Bildungsschecks. Es können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Ihr Gründungsberater unterstützt Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

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