Einzelunternehmen

 

Einzelunternehmen – Allgemeines

Wenn Sie Ihr Unternehmen als einzelne Person ohne fremde Einflussnahme führen möchten, haben Sie in der Regel die Wahl zwischen den Rechtsformen Ein-Personen-GmbH (/Mini-GmbH) und Einzelunternehmen. Als Einzelunternehmer können Sie jeden erdenklichen Geschäftszweck verfolgen, er darf allerdings nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Einzelunternehmen – Gründung

Die Gründung von einem Einzelunternehmen ist sehr unkompliziert. Das Geschäft existiert im Endeffekt ab dem Moment, in dem es Geschäfte aufnimmt. Notwendig ist jedoch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt sowie eine Erlaubnis, falls diese erforderlich ist.

Als Kaufmann müssen Sie sich zusätzlich im Handelsregister eintragen lassen.

 

Einzelunternehmen – Handelsregistereintragung

Ein Einzelunternehmen müssen Sie nur ins Handelsregister eintragen, wenn es ein „in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ ist. Ist dies der Fall, sind Sie automatisch kraft Gesetz Kaufmann / Kauffrau und müssen sich eintragen lassen.

Das heißt: Haben Sie eine überschaubare Anzahl an einfachen Geschäftsbeziehungen, müssen Sie sich auch bei hohen Umsätzen nicht zwangsläufig beim Handelsregister eintragen lassen. Sobald Sie als Einzelunternehmen aber z.B. eine große Anzahl an Waren anbieten und von vielen Lieferanten bedient werden, sind Sie meist Kaufmann und müssen sich eintragen lassen.

Als Kleingewerbetreibende können Sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, dann sind Sie allerdings Kaufmann / Kauffrau mit allen Rechten und Pflichten.

Als Kaufmann genießen Sie auf der einen Seite durch die Angabe e.K. oder e.Kfr. in Ihrem Firmennamen ein höheres Ansehen im Geschäftsverkehr, auf der anderen Seite gelten für Sie verschärfte Verpflichtungen im Geschäfts- / Rechtsverkehr sowie die Pflicht zur Buchführung gemäß Handelsrecht.

Die Eintragung ins Handelsregister ist beim Einzelunternehmen nicht wirklich kompliziert und bei Kosten von ca. 84 Euro durchaus eine Überlegung wert.

 

Einzelunternehmen – Haftung

Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen.

Einzelunternehmen – Kapitalbeschaffung

Selbstverständlich stehen Ihnen auch als Einzelunternehmen sämtliche Türen offen, Darlehen, Gründerkredite und Gründungszuschüsse zu beantragen. Häufig haben Sie dabei auch Vorteile gegenüber haftungsbeschränkten Rechtsformen, da Sie als Einzelunternehmen ja auch für Kredite persönlich haften. Das A und O bei der Kapitalbeschaffung ist jedoch ein professioneller Businessplan Existenzgründung.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Teilhaber ins Unternehmen aufzunehmen, damit haben Sie dann aber eine GbR oder OHG errichtet, mit entsprechenden Mitspracherechten und Haftungsverpflichtungen.

Einzelunternehmen – Steuern

Grundsätzlich ist das Einzelunternehmen steuerlich wesentlich simpler handzuhaben als die meisten anderen Rechtsformen. Eine Schwierigkeit besteht lediglich darin, zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen zu unterscheiden.

Als Einzelunternehmen müssen Sie für Ihren Gewinn Einkommens- und gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag zahlen. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen können Sie als Einzelunternehmer Verluste aus dem Unternehmen mit anderen Einnahmequellen verrechnen und so Steuern sparen.

Wenn Sie als Einzelunternehmer mehr als 24.500 Euro pro Jahr verdienen, müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Die Steuer steigt oberhalb dieses Freibetrages stufenweise bis zum Höchstsatz ab 72.500 Euro an.

 

Einzelunternehmen – Buchhaltung

Sind Sie als Selbständiger nicht im Handelsregister eingetragen, reicht für die Steuererklärung eines Einzelunternehmen eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung aus. Sind Sie allerdings eingetragener Kaufmann, sind Sie zur Führung von Büchern und zu einem Jahresabschluss samt Bilanz nach Handelsrecht verpflichtet. Das gleiche gilt für gewerbliche Einzelunternehmer und Land- bzw. Forstwirten (jedoch nicht den selbständig Tätigen), wenn diese einen Jahresumsatz von 350.000 Euro oder einen Jahresgewinn von 30.000 Euro überschreiten.

Ob die Rechtsform Einzelunternehmen wirklich für Sie geeignet ist, sollten Sie im Vorfeld auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem erfahrenen Berater abklären. >> zur Beratungsanfrage