Einzelunternehmen gründen
Ein Einzelunternehmen bezeichnet jede selbstständige Betätigung einer einzelnen, natürlichen Person. Eine Einzelunternehmen-Gründung ist durch lediglich einen Gesellschafter möglich, der Betreiber ist der Inhaber. Das Einzelunternehmen Gründen erfolgt formlos (je nach Unternehmensart Auflagen und Meldepflichten). Bei einem in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Betrieb beispielsweise muss das Unternehmen im Handelsregister angemeldet werden und erhält den Zusatz „e.K.“ oder „eingetragener Kaufmann“. Darüber hinaus kann die Geschäftsbezeichnung beim Einzelunternehmen nahezu frei gewählt werden. Ein Mindestkapital ist für das Einzelunternehmen-Gründen nicht vorgeschrieben. Einige nicht rückzahlbare Fördermittel vom Staat können (mit einem professionellen Businessplan) beim Einzelunternehmen-Gründen beantragt werden.
Wie erfolgt die Gewinnermittlung?
Ein Einzelunternehmer ist von der Bilanzierung befreit, bei einem steuerlichen Jahresgewinn unter 50.000 oder Jahresumsatz unter 500.000 Euro. Den Gewinn ermittelt eine Einnahmen- und Überschussrechnung. Ein Kaufmann hingegen muss laut Handelsrecht Bücher führen, um Handelsgeschäfte und Vermögenslage offenzulegen. Ebenso hinsichtlich steuerlicher Zwecke gilt diese Verpflichtung.
Welche Rechte bestehen durch die Gründung eines Einzelunternehmens?
Ein Einzelunternehmer kann verschiedene Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Grundstückrechte erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
Inwieweit haftet ein Einzelunternehmen?
Der Einzelunternehmer haftet bei verursachten Schulden mit seinem Gesamtvermögen. Das Privatvermögen, welches dem Unternehmen verfügbar ist, wird nach dem Gründen des Einzelunternehmens quasi zum Betriebsvermögen gezählt – das betrifft nicht nur Geld, sondern auch Gegenstände wie Geschäftsräume oder Privat-Pkw.
Gewerbesteuer zahlen nach Gründen des Einzelunternehmens?
Übt das Einzelunternehmen eine Tätigkeit (laut Gewerbesteuergesetz) aus, ist es auch gewerbesteuerpflichtig und die zu entrichtende Gewerbesteuer wird angerechnet. Bei der Gewerbe- Ertragsermittlung wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Gründung von Ihrem Einzelunternehmen benötigen, helfen wir Ihnen gerne (zu professionellen Existenzgründerberater). Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!