Amtswege, Meldepflichten, etc.
- Gewerbeamt
- Finanzamt
- Handelsregister
- Agentur für Arbeit
- Sozialversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Partnerschaftsregister
Amtswege, Meldepflichten, etc.: Allgemeines
Um Ihr Unternehmen offiziell anzumelden, müssen Sie unter Umständen einige öffentliche Behörden aufsuchen und diese über Ihre Existenzgründung informieren. Dazu können z.B. Gewerbeamt, Finanzamt, unter Umständen Arbeitsagentur, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaft, Deutsches Patent- und Markenamt, Versicherungen, usw. zählen. Was Sie grundsätzlich zu tun haben, können Sie in den jeweiligen Kapiteln nachlesen. Wenn Sie den Umgang mit Behörden und öffentlichen Institutionen nicht gewohnt sind, empfiehlt es sich, die einzelnen Schritte mit einem erfahrenen Existenzgründungsberater (z.B. im Rahmen der Erstellung eines Businessplan Gründungszuschuss / Businessplan Arbeitsagentur / Businessplan Bankfinanzierung etc.) abzusprechen, um nicht in (fast überall existierende) Fettnäpfchen zu treten.