Deutsches Patent- und Markenamt

Allgemeines

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde für den Gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Das Amt gewährleistet einen wirksamen Schutz für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns und bietet wirksame Instrumente, geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmungen zu schützen.

Im Wesentlichen verwaltet das DPMA

  • Patente und Gebrauchsmuster (technischen Erfindungen),
  • Geschmacksmuster (Design) und
  • Markennamen,

die dem Inhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gewähren.

Domainnamen können nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) reserviert werden, dies kann bei der DENIC eg Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft erfolgen.