Firmennamen
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Welche Firmennamen sind möglich?
Der Firmenname darf – unter Berücksichtigung der Regeln in §§ 18 ff HGB – nahezu frei gewählt werden. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Firmenbezeichnung kann man folgendermaßen kategorisieren:
- Personenfirma: Name des Geschäftsinhabers ist gleichzeitig der Firmenname, Beispiel: Firma Anton Müller
- Sachfirma: Der Firmenname ist eine Beschreibung des Geschäftszwecks, Beispiel: Firma Kosmetikhandel GmbH
- Fantasiefirma: Der Firmenname ist erfunden, Beispiel: Schlaraffenland AG
- Mischfirma: Der Firmenname besteht aus einer Kombination von Personenfirma, Sachfirma und Fantasiefirma, Beispiel: Müller Kosmetikhandel AG
Ihr Firmenname muss Unterscheidungskraft besitzen und zur Individualisierung Ihres Unternehmens geeignet sein (Probleme z.B. bei Namen wie Maier, bei Buchstabenabfolgen, geografischen Bezeichnungen, …). und keine irreführenden Informationen zu Ihrem Geschäftszweck enthalten (Vorsicht bei Akademischen Graden, geschützten Bezeichnungen, geografischen Angaben, etc.).
Im Zusammenhang mit der Namensfindung ist außerdem die Einhaltung der 5 Firmengrundsätze zu beachten:
- Firmenwahrheit
- Firmeneinheit
- Firmenausschließlichkeit
- Firmenöffentlichkeit
- Firmenbeständigkeit
Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Firmenname für jede Art von Unternehmen in Frage kommt. Sie sollten den Firmennamen unbedingt gemeinsam mit einem Experten definieren.
(>> zur Beratungsanfrage).
Wie wird mein Firmenname geschützt?
Ihr Firmenname wird zunächst durch die Eintragung ins Handelsregister geschützt. Der Firmenname darf dann in diesem Amtsgerichtsbezirk in der gleichen Branche nicht wieder verwendet werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie Ihren Firmennamen zusätzlich als Marke anmelden – Markenrechte setzen oftmals gegen Namensrechte durch.
Der Schutz durch das Handelsregister hält so lange an, wie Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Haben Sie Ihren Firmennamen als Marke angemeldet, gelten die entsprechenden Fristen des Markenschutzes.
Was kostet der Schutz des Firmennamens?
Für den Eintrag ins Handelsregister sollten Sie auf jeden Fall 300 Euro einkalkulieren – die Kosten für eine Markenanmeldung erfahren Sie hier.