Partnerschaftsregister
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Das Partnerschaftsregister betrifft Freiberufler, die sich im Zusammenschluss mit anderen Freiberuflern in der Rechtsform einer Partnergesellschaft selbständig machen möchten.
Diese Partnergesellschaft muss in das Partnerschaftsregister eingetragen werden. Wie das Handelsregister wird auch das Partnerschaftsregister vom zuständigen Amtsgericht geführt. Der Eintrag ins Partnerschaftsregister erfolgt ausschließlich durch eine notariell beglaubigte Anmeldung.

- Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- Vollständiger Name jedes Partners sowie die ausgeübten Berufe
- Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
- Auflösung oder Erlöschen der Partnerschaft