Freiberufliche Tätigkeit

 

Allgemein: Wer ist Freiberufler?

Ob Ihre angestrebte Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, sollten Sie im Vorfeld Ihrer Existenzgründung mit 100%-iger Sicherheit abklären. Das Finanzamt kann Ihnen nämlich bis zu 7 Jahren nach Ihrer Existenzgründung den Freiberufler-Status rückwirkend aberkennen, was zur Folge haben kann, dass Sie die komplette gesparte Gewerbesteuer aus diesen Jahren bezahlen müssen.

Grundsätzlich ist die Differenzierung zwischen Gewerbe und Freiberuf nicht schwierig: Beim Gewerbebetrieb werden Umsätze durch den Einsatz von Kapital (durch das Verkaufen) generiert, bei den Freiberuflern hingegen vorwiegend durch den Einsatz der eigenen Arbeitsleistung.

In der Praxis sind die Abgrenzungen allerdings nicht so klar und es werden häufig Fehler begangen, die der Gründer später teuer bezahlen muss. Verschiedene Tätigkeiten werden vermischt, Zugangsvoraussetzungen ändern sich, neue freiberufliche Tätigkeiten entstehen, usw.

Laut dem Bundesverfassungsgericht ist „der persönliche Einsatz bei der Berufsausübung, der Charakter des jeweiligen Berufs, wie er sich in der allgemeinrechtlichen und berufsrechtlichen Ausgestaltung und in der Verkehrsanschauung darstellt, die Stellung und Bedeutung des Berufs im Sozialgefüge sowie die Qualität und die Länge der erforderlichen Berufsausbildung“ (BVerfG 46, 224, 241f.) entscheidend für die Frage, ob es sich um einen freien Beruf handelt oder nicht. Spätestens im Rahmen der Erstellung der Businesspläne sollten Existenzgründer diese Frage – im Idealfall in Absprache mit einem Existenzgründungsexperten – eindeutig klären.

Maßgebend dafür, ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt oder nicht, ist das Einkommenssteuergesetzbuch. In § 18 Abs. 1 Nr.1 wird eine Einteilung in drei verschiedene Kategorien von freien Berufen vorgenommen:

  • Katalogberufe
  • Katalogähnliche Berufe
  • Tätigkeitsberufe

In dieser Rubrik werden unter anderem diese Kategorien definiert und dazugehörige Berufsgruppen sowie deren Zugangsvoraussetzungen genannt.

Achtung: Ausschlaggebend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit und nicht die bloße Bezeichnung. Auch wenn Ihr Beruf in den folgenden Listen erscheint bedeutet dies nicht, dass alle Tätigkeiten automatisch auch freiberuflich und somit gewerbesteuerfrei sind.

Haben Sie also zum Beispiel als Diplom Psychologe eine Praxis und führen Sie dort psychologische Beratungen durch, sind Sie ohne Zweifel Freiberufler. Eröffnen Sie aber als Dipl. Psychologe einen „Autohandel für psychologisch Labile“, so handelt es sich hierbei um ein Gewerbe.

Wenn Sie sich nicht zu 100% sicher sind, ob Sie als Freiberufler auftreten können, sprechen Sie dies im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder einer Businessplan-Erstellung unbedingt mit einem erfahrenen Berater ab.>> zur Beratungsanfrage

Weiterführender Link zum Thema Businessplan: Businessplan Freiberufler, Businessplan Unternehmensberatung