Tätigkeitsberufe

Über die Katalogberufe und die katalogähnlichen Berufe hinaus gibt es die Kategorie der Tätigkeitsberufe. Hier besteht der größte Spielraum auch nicht typisch freiberufliche Tätigkeiten als freiberuflich einstufen zu lassen. Taucht Ihr Beruf also weder bei den Katalogberufen noch bei den klassischen katalogähnlichen Berufen auf, so sollten Sie unbedingt mit einem kompetenten Existenzgründungsberater und anschließend mit dem Finanzamt sprechen. Bekommen Sie den Freiberuflerstatus vom Finanzamt nicht zugesprochen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Oberfinanzdirektion zu wenden um sich von dieser Stelle gutachterlich einschätzen zu lassen.

In dieser Rubrik finden Sie eine Auflistung von Berufen, die in der Vergangenheit schon als Tätigkeitsberufe und somit als freiberufliche Tätigkeiten eingeschätzt worden sind. Zudem finden Sie mögliche Zugänge und Besonderheiten dieser Freiberufe.

Die Liste der Berufe sowie die genannten Zugangsmöglichkeiten und besonderen Eigenschaften sind nicht vollständig und erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Korrektheit. Sie dienen dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Einstufungen der Berufe / Branchen und Zugangsvoraussetzungen im Detail sind bei den zuständigen Kammern, beim Institut für freie Berufe, bei den Berufsverbänden oder bei den zuständigen Finanzbehörden zu erfragen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, trifft das für Sie zuständige Finanzamt bzw. die Oberfinanzdirektion.