Informationsvermittelnde und geisteswissenschaftliche Berufe / Kulturberufe
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Designer
Voraussetzung: künstlerische Tätigkeit, nützlich ist ein abgeschlossenes Gestaltungs- oder Designstudium
Restaurator
Zugang mit abgeschlossenem Restauratorstudium (FH) bzw. gemäß Zugangsverordnung des Fachverbandes
Tanzlehrer
Ausbildung gemäß Berufsverband zum Tanzlehrer, Tanzlehrerassistenten bzw. Tanzsporttrainer
Soziologe
abgeschlossenes sozialwissenschaftliches Studium
Germanist
abgeschlossenes Germanistikstudium (auch Magister möglich)
Historiker
ein abgeschlossenes Studium in einem geschichtswissenschaftlichen Bereich
Pädagoge (über 60 mögliche Fachrichtungen)
abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium im jeweiligen Bereich
Philosoph
offener Zugang
Politologe
abgeschlossenes Politologie- oder Politikwissenschaftsstudium
Erwachsenenbildner an IHKs, Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen (über 600 mögliche Fachbereiche)
offener Zugang
Fahrlehrer
Zugang über Fahrlehrerbefähigungsnachweis
Fahrschulinhaber
Freiberuflich bei persönlicher und eigenverantwortlicher Durchführung des Unterrichts, stellt die Fahrschule mehrere Fahrlehrer ein, so wird sie regelmäßig als Gewerbebetrieb eingestuft
Seminarleiter
offener Zugang, freiberuflich wenn die Seminare auch persönlich vom Seminarleiter durchgeführt werden
Parodist
offener Zugang
Regisseur
offener Zugang
Sänger
offener Zugang
Schauspieler
offener Zugang
Souffleur
offener Zugang
Tanz- bzw. Unterhaltungsmusiker
freiberuflich, wenn ein qualitatives Niveau gewährleistet ist (BFH 19.8.1982)
Visagist
in der Regel als freiberufliche Tätigkeit eingestuft (FG Berlin 30.9.1986)
Bildhauer
zur Akzeptanz der Freiberuflichkeit muss evtl. eine gewisse künstlerische Tiefe oder eine spezielle Ausbildung nachgewiesen werden
Designer
Akzeptanz der Freiberuflichkeit über abgeschlossene Fachschulausbildung zum staatlich geprüften Designer z.B. in Mode, Schmuck, Grafik, Werbung, usw. oder abgeschlossenes Studium in Bereichen wie Mode, Grafik, Schmuck, Webdesign, usw.
Grafiker
Akzeptanz der Freiberuflichkeit über Fach- oder Studienabschluss, über 50% eigenschöpferische Tätigkeiten
Kunsthandwerker wie z.B. Kunstschmied, Holzbildhauer, Schmuckdesigner
freiberuflich, wenn es sich um künstlerische Tätigkeiten handelt und ausschließlich selbst angefertigte Produkte in geringer Stückzahl verkauft werden (BFH 26.9.1968)
Restaurator
um als Freiberufler akzeptiert werden zu können, muss die Arbeit wissenschaftlich, gewissenhaft, selbständig ausgeübt werden ohne viele Mitarbeiter (RFH 21.6.1944), Freiberuflichkeit über abgeschlossenes Restaurationsstudium (FH)
Autor / Schriftsteller / Werbetexter / Dichter
offener Zugang
Wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder ob Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem Experten besprechen.>> zur kostenlosen Anfrage für eine Existenzgründungsberatung
Die dargestellte Liste der Berufe / Branchen sowie die jeweiligen Zugänge/Besonderheiten wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Wir sind darauf bedacht, die Informationen richtig und aktuell darzustellen. Aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Ausgestaltung von Berufen und des ständigen Wandels in diesem Bereich müssen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung eine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit ausschließen. Haftungsansprüche aufgrund von materiellen oder ideellen Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, fällt letzten Endes das für Sie zuständige Finanzamt.