Informationsvermittelnde und geisteswissenschaftliche Berufe / Kulturberufe

Designer

Voraussetzung: künstlerische Tätigkeit, nützlich ist ein abgeschlossenes Gestaltungs- oder Designstudium

Restaurator

Zugang mit abgeschlossenem Restauratorstudium (FH) bzw. gemäß Zugangsverordnung des Fachverbandes

 

Tanzlehrer

Ausbildung gemäß Berufsverband zum Tanzlehrer, Tanzlehrerassistenten bzw. Tanzsporttrainer

Soziologe

abgeschlossenes sozialwissenschaftliches Studium

Germanist

abgeschlossenes Germanistikstudium (auch Magister möglich)

Historiker

ein abgeschlossenes Studium in einem geschichtswissenschaftlichen Bereich

Pädagoge (über 60 mögliche Fachrichtungen)

abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium im jeweiligen Bereich

Philosoph

offener Zugang

Politologe

abgeschlossenes Politologie- oder Politikwissenschaftsstudium

Erwachsenenbildner an IHKs, Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen (über 600 mögliche Fachbereiche)

offener Zugang

Fahrlehrer

Zugang über Fahrlehrerbefähigungsnachweis

Fahrschulinhaber

Freiberuflich bei persönlicher und eigenverantwortlicher Durchführung des Unterrichts, stellt die Fahrschule mehrere Fahrlehrer ein, so wird sie regelmäßig als Gewerbebetrieb eingestuft

Seminarleiter

offener Zugang, freiberuflich wenn die Seminare auch persönlich vom Seminarleiter durchgeführt werden

Parodist

offener Zugang

Regisseur

offener Zugang

Sänger

offener Zugang

Schauspieler

offener Zugang

Souffleur

offener Zugang

Tanz- bzw. Unterhaltungsmusiker

freiberuflich, wenn ein qualitatives Niveau gewährleistet ist (BFH 19.8.1982)

Visagist

in der Regel als freiberufliche Tätigkeit eingestuft (FG Berlin 30.9.1986)

Bildhauer

zur Akzeptanz der Freiberuflichkeit muss evtl. eine gewisse künstlerische Tiefe oder eine spezielle Ausbildung nachgewiesen werden

Designer

Akzeptanz der Freiberuflichkeit über abgeschlossene Fachschulausbildung zum staatlich geprüften Designer z.B. in Mode, Schmuck, Grafik, Werbung, usw. oder abgeschlossenes Studium in Bereichen wie Mode, Grafik, Schmuck, Webdesign, usw.

Grafiker

Akzeptanz der Freiberuflichkeit über Fach- oder Studienabschluss, über 50% eigenschöpferische Tätigkeiten

Kunsthandwerker wie z.B. Kunstschmied, Holzbildhauer, Schmuckdesigner

freiberuflich, wenn es sich um künstlerische Tätigkeiten handelt und ausschließlich selbst angefertigte Produkte in geringer Stückzahl verkauft werden (BFH 26.9.1968)

Restaurator

um als Freiberufler akzeptiert werden zu können, muss die Arbeit wissenschaftlich, gewissenhaft, selbständig ausgeübt werden ohne viele Mitarbeiter (RFH 21.6.1944), Freiberuflichkeit über abgeschlossenes Restaurationsstudium (FH)

Autor / Schriftsteller / Werbetexter / Dichter

offener Zugang

Wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder ob Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem Experten besprechen.>> zur kostenlosen Anfrage für eine Existenzgründungsberatung

Die dargestellte Liste der Berufe / Branchen sowie die jeweiligen Zugänge/Besonderheiten wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Wir sind darauf bedacht, die Informationen richtig und aktuell darzustellen. Aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Ausgestaltung von Berufen und des ständigen Wandels in diesem Bereich müssen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung eine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit ausschließen. Haftungsansprüche aufgrund von materiellen oder ideellen Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, fällt letzten Endes das für Sie zuständige Finanzamt.