Naturwissenschaftliche und technische Berufe

Informatiker

abgeschlossenes Informatik-, Ingenieurstudium oder ähnliche Studienabschlüsse

Sicherheitsberater

Zugang nur möglich, wenn wirklich ein Unterricht (im Sinne von „lehren“) stattfindet

Softwareentwickler

Zugang mit abgeschlossenem Ingenieur-, Mathematik, Informatikstudium oder ähnlichen Studienabschlüssen möglich

Archäologe

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Astronom

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Atomphysiker

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Biochemiker

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Biologe

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Geograph

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Geowissenschaftler

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Mathematiker

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Meteorologe

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Ökotrophologe

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Pharmakologe

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Physiker

entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium

Geologe

abgeschlossenes Geologiestudium

Wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder ob Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem Experten besprechen.>> zur kostenlosen Anfrage für eine Existenzgründungsberatung

Die dargestellte Liste der Berufe sowie die jeweiligen Zugänge/Besonderheiten wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Wir sind darauf bedacht, die Informationen richtig und aktuell darzustellen. Aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Ausgestaltung von Berufen und des ständigen Wandels in diesem Bereich müssen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung eine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit ausschließen. Haftungsansprüche aufgrund von materiellen oder ideellen Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, fällt letzten Endes das für Sie zuständige Finanzamt.