Naturwissenschaftliche und technische Berufe
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Informatiker
abgeschlossenes Informatik-, Ingenieurstudium oder ähnliche Studienabschlüsse
Sicherheitsberater
Zugang nur möglich, wenn wirklich ein Unterricht (im Sinne von „lehren“) stattfindet
Softwareentwickler
Zugang mit abgeschlossenem Ingenieur-, Mathematik, Informatikstudium oder ähnlichen Studienabschlüssen möglich
Archäologe
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Astronom
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Atomphysiker
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Biochemiker
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Biologe
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Geograph
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Geowissenschaftler
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Mathematiker
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Meteorologe
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Ökotrophologe
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Pharmakologe
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Physiker
entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Geologe
abgeschlossenes Geologiestudium
Wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder ob Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem Experten besprechen.>> zur kostenlosen Anfrage für eine Existenzgründungsberatung
Die dargestellte Liste der Berufe sowie die jeweiligen Zugänge/Besonderheiten wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Wir sind darauf bedacht, die Informationen richtig und aktuell darzustellen. Aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Ausgestaltung von Berufen und des ständigen Wandels in diesem Bereich müssen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung eine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit ausschließen. Haftungsansprüche aufgrund von materiellen oder ideellen Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, fällt letzten Endes das für Sie zuständige Finanzamt.