Katalogähnliche Berufe

Bei den katalogähnlichen Berufen handelt es sich – wie der Name bereits sagt – um selbständige Tätigkeiten, welche den Katalogberufen (EStG § 18 Abs. 1, Nr. 1) ähnlich sind und somit auch als freiberuflich gelten. Neben den Funktionen/Tätigkeiten des Berufs müssen auch die entsprechenden Ausbildungen den hohen Anforderungen der freien Berufe genügen, um als katalogähnlich eingestuft zu werden.

In dieser Rubrik finden Sie eine Auflistung von Berufen / Branchen, die in der Vergangenheit regelmäßig als katalogähnliche Berufe und somit als freiberufliche Tätigkeit eingeschätzt worden sind. Zudem finden Sie mögliche Zugänge und Besonderheiten dieser Freiberufe.

Die Liste der Berufe sowie die genannten Zugangsmöglichkeiten und besonderen Eigenschaften sind nicht vollständig und erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Korrektheit. Sie dienen dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Einstufungen der Berufe und Zugangsvoraussetzungen im Detail sind bei den zuständigen Kammern, beim Institut für freie Berufe, bei den Berufsverbänden oder bei den zuständigen Finanzbehörden zu erfragen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, trifft das für Sie zuständige Finanzamt.