Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatende Berufe

Insolvenzverwalter

Tätigkeit in der Regel von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern (BFH, Urteil vom 1.8.1994)

Marketingberater

Freiberuflichkeit möglich über abgeschlossenes Betriebs- oder Volkswirtschaftsstudium an der Universität (FG Hessen, 22.10.1971)

Marktforscher

Freiberuflichkeit möglich über abgeschlossenes Betriebs- oder Volkswirtschaftsstudium an der Universität (FG Hamburg, 15.4.1970)

Referendar

freiberufliche Tätigkeit im Rahmen einer freien Mitarbeit für einen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwaltskanzlei

 

Treuhänder

Zugang über eine Zulassung als Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder mit einem abgeschlossenen Betriebs- oder Volkswirtschaftsstudium an einer Universität

Unternehmensberater

katalogähnliche freiberufliche Einstufung mit abgeschlossenem Ingenieur-, Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftsstudium

Wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder ob Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem Experten besprechen.>> zur kostenlosen Anfrage für eine Existenzgründungsberatung

Die dargestellte Liste der Berufe sowie die jeweiligen Zugänge/Besonderheiten wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Wir sind darauf bedacht, die Informationen richtig und aktuell darzustellen. Aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Ausgestaltung von Berufen und des ständigen Wandels in diesem Bereich müssen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung eine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit ausschließen. Haftungsansprüche aufgrund von materiellen oder ideellen Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, fällt letzten Endes das für Sie zuständige Finanzamt.