Naturwissenschaftliche und technische Berufe

Bauleiter

Zugang über ein abgeschlossenes Bauingenieur- oder Architektenstudium

Bausachverständiger

Zugang über ein abgeschlossenes Ingenieur- oder Architektenstudium bzw. ingenieursähnliches Ausbildungsabschluss

Baustatiker

Zugang über ein abgeschlossenes Ingenieur- oder Architektenstudium bzw. ingenieursähnliches Ausbildungsabschluss

EDV Berater

Freiberuflichkeit möglich bei ingenieursähnlicher Berufsausübung und wenn eine wissenschaftliche, ingenieursähnliche Ausbildung vorhanden ist

 

Elektrotechniker

Freiberuflichkeit möglich bei ingenieursähnlicher Berufsausübung und Nachweis von Ingenieurswissen auf dem Level eines Diplom Ingenieurs und von praktischen Arbeiten

Kfz Sachverständiger

Freiberuflichkeit möglich bei abgeschlossener Ingenieursausbildung

Konstrukteur

Freiberuflichkeit möglich bei abgeschlossener Ingenieursausbildung

Maschinenbautechniker

Voraussetzung ist eine ingenieursähnliche Tätigkeit

Raumgestalter

Zugang möglich mit abgeschlossenem Architekturstudium

Sachverständiger

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium im Fachbereich seines Tätigkeitsfelds oder nachweisbare Erfahrung und Bestellung durch eine IHK oder ein Gericht

Systemanalytiker

Ingenieursausbildung oder vergleichbare Ausbildung z.B. Diplom Mathematiker (BFH 19.7.1985)

Biologe

abgeschlossenes Studium der Agrarbiologie, Biologie, Genetik oder Mikrobiologie

Landschaftsarchitekt

abgeschlossenes Architekturstudium

Umweltgutachter

abgeschlossenes Umweltingenieurstudium, möglich aber auch mit Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts-, Natur-, Bio- oder Ingenieurwissenschaftsstudium

Wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder ob Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem Experten besprechen.>> zur kostenlosen Anfrage für eine Existenzgründungsberatung

Die dargestellte Liste der Berufe sowie die jeweiligen Zugänge/Besonderheiten wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Wir sind darauf bedacht, die Informationen richtig und aktuell darzustellen. Aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Ausgestaltung von Berufen und des ständigen Wandels in diesem Bereich müssen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung eine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit ausschließen. Haftungsansprüche aufgrund von materiellen oder ideellen Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, fällt letzten Endes das für Sie zuständige Finanzamt.