Naturwissenschaftliche und technische Berufe
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Bauleiter
Zugang über ein abgeschlossenes Bauingenieur- oder Architektenstudium
Bausachverständiger
Zugang über ein abgeschlossenes Ingenieur- oder Architektenstudium bzw. ingenieursähnliches Ausbildungsabschluss
Baustatiker
Zugang über ein abgeschlossenes Ingenieur- oder Architektenstudium bzw. ingenieursähnliches Ausbildungsabschluss
Freiberuflichkeit möglich bei ingenieursähnlicher Berufsausübung und wenn eine wissenschaftliche, ingenieursähnliche Ausbildung vorhanden ist
Elektrotechniker
Freiberuflichkeit möglich bei ingenieursähnlicher Berufsausübung und Nachweis von Ingenieurswissen auf dem Level eines Diplom Ingenieurs und von praktischen Arbeiten
Kfz Sachverständiger
Freiberuflichkeit möglich bei abgeschlossener Ingenieursausbildung
Konstrukteur
Freiberuflichkeit möglich bei abgeschlossener Ingenieursausbildung
Maschinenbautechniker
Voraussetzung ist eine ingenieursähnliche Tätigkeit
Raumgestalter
Zugang möglich mit abgeschlossenem Architekturstudium
Sachverständiger
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium im Fachbereich seines Tätigkeitsfelds oder nachweisbare Erfahrung und Bestellung durch eine IHK oder ein Gericht
Systemanalytiker
Ingenieursausbildung oder vergleichbare Ausbildung z.B. Diplom Mathematiker (BFH 19.7.1985)
Biologe
abgeschlossenes Studium der Agrarbiologie, Biologie, Genetik oder Mikrobiologie
Landschaftsarchitekt
abgeschlossenes Architekturstudium
Umweltgutachter
abgeschlossenes Umweltingenieurstudium, möglich aber auch mit Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts-, Natur-, Bio- oder Ingenieurwissenschaftsstudium
Wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder ob Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem Experten besprechen.>> zur kostenlosen Anfrage für eine Existenzgründungsberatung
Die dargestellte Liste der Berufe sowie die jeweiligen Zugänge/Besonderheiten wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Wir sind darauf bedacht, die Informationen richtig und aktuell darzustellen. Aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Ausgestaltung von Berufen und des ständigen Wandels in diesem Bereich müssen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung eine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit ausschließen. Haftungsansprüche aufgrund von materiellen oder ideellen Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, fällt letzten Endes das für Sie zuständige Finanzamt.