Gewerbesteuer

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Die Gewerbesteuer fällt nur bei gewerblichen Einkünften an, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sind grundsätzlich befreit – außer sie üben ihre Tätigkeiten im Rahmen bestimmter Rechtsformen aus, dann werden sie zum Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und müssen entsprechend Gewerbesteuer zahlen.

Wenn Sie als gewerblicher Einzelunternehmer tätig sind (und wenn Ihr Gewinn höher als der Freibetrag von 24.500 Euro ist) müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Darüber hinaus sind alle Unternehmer, die in das Handelregister eingetragen sind, u.a. GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Limited, KG, OHG, e.Kfm., gewerbesteuerpflichtig.

Wieviel Gewerbesteuer muss ich zahlen?

Grundlage der Besteuerung ist der sogenannte Gewerbeertrag. Um den Gewerbeertrag zu ermitteln, wird der Gewinn um Hinzurechnungs- und Kürzungspositionen gemäß §§ 8 und 9 GewStG entsprechend erhöht bzw. gekürzt.

Im folgenden eine Berechnungsskizze:

Gewinn aus Gewerbebetrieb

+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)

– Kürzungen (§ 9 GewStG)

= maßgebender Gewerbertrag

– Gewerbeverlust (§ 10 a GewStG)

= Gewerbeertrag (wird nach unten auf volle 100 Euro abgerundet, § 11 GewStG)

Ab hier muss in der Berechnung unterschieden werden zwischen

  • Einzelunternehmer / Personengesellschaften

Gewerbeertrag

– Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro (§ 11 GewStG)

= verbleibender Betrag

x Steuermesszahl

(1% für die ersten 12.000 Euro)

(2% für weitere 12.000 Euro)

(3% für weitere 12.000 Euro)

(4% für weitere 12.000 Euro)

(5% für sämtliche weitere Beträge)

= Steuermessbetrag

x Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde (z.B. 400%, diesen können Sie direkt bei Ihrer Gemeinde erfragen)

= Gewerbesteuer

  • und Kapitalgesellschaften

Gewerbeertrag

x Steuermesszahl (5%)

= Steuermessbetrag

x Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde (z.B. 400%, diesen können Sie direkt bei Ihrer Gemeinde erfragen)

= Gewerbesteuer

Für Existenzgründer ist die Gewerbesteuer in der ersten Zeit häufig von untergeordneter Bedeutung, da sie – wenn überhaupt – erst ab einem positiven Gewerbeertrag bzw. ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 Euro anfällt.

Im Hinblick auf eine avisierte langfristige Existenz sollten Sie jedoch bei Ihrer Standortwahl auf die unterschiedlich hohen Hebesätze der Gemeinden achten. Früher gab es sogar Gemeinden, deren Hebesatz 0% ausmachte (mittlerweile besteht ein Mindest-Hebesatz von 200%). Das zog verständlicherweise eine Vielzahl von Unternehmen an. So hatte sich beispielsweise die Deutsche Bank in der kleinen Gemeinde Norderfriedrichskoog niedergelassen um entsprechend Gewerbesteuer zu sparen.