Körperschaftssteuer

Wer muss Körperschaftssteuer zahlen?

Körperschaftssteuer müssen nur Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) zahlen – Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften bleiben davon unberührt.

Wieviel Körperschaftssteuer muss ich zahlen?

Der Körperschaftssteuersatz beträgt einheitlich 25 Prozent auf die Gewinne des Unternehmens. Der Gewinn wird auf der Ebene der Gesellschaft besteuert, damit gibt es auch z.B. keine Kinderfreibeträge wie bei der Einkommenssteuer.

Wenn die Gesellschafter beschließen sollten, Gewinne im Rahmen einer Gewinnausschüttung auszubezahlen, ist eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 Prozent an das Finanzamt abzuführen.

Die Doppelbelastung des Einkommens durch Körperschafts- und Einkommenssteuer wird durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren reduziert. Damit werden die ausgeschütteten Gewinne eines Anteileigners nur hälftig in die Bemessungsgrundlage seiner Einkommenssteuer eingerechnet.