Umsatzsteuer und Vorsteuer

Allgemeines

Wenn Sie Ihr Unternehmen gründen, stellen Sie sich mit Sicherheit die Frage, welche Steuern Sie eigentlich zahlen müssen und wann sie fällig werden.

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung bekommen Sie einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ vom Finanzamt. Das Finanzamt ist auch Ihr erster Ansprechpartner für grundlegende steuerliche Fragen – diese wird man Ihnen in der Regel gerne und kostenlos beantworten. Bei kniffligen Fragestellungen und verbindlichen Antworten seitens des Finanzamts müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Dennoch ist dies zu empfehlen, da Ihnen dann eine rechtsverbindliche Aussage vorliegt.

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Auch in einem professionellen Businessplan muss die Umsatz- bzw. die Mehrwertsteuer z.B. im Liquiditätsplan berücksichtigt werden.

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (deutscher Begriff), sehr häufig auch Mehrwertsteuer (internationaler Begriff) genannt, ist in fast allen Ihrer Betriebseinnahmen enthalten. Sie wird häufig als „durchlaufende“ Steuer bezeichnet, da die Mehrwertsteuer letztendlich immer der Verbraucher bezahlt und Sie sie als Unternehmer an das Finanzamt abführen müssen.

Die Umsatzsteuergrenzen:

Liegt Ihr Jahresumsatz unter 250.000 Euro (alte Bundesländer) bzw. unter 500.000 Euro (neue Bundesländer) müssen Sie nur die tatsächlich vereinnahmte Umsatzsteuer abführen. Überschreiten Sie diese Grenzen, werden Sie zum so genannten Sollversteuerer und müssen auch die Umsatzsteuer von bestehenden Forderungen abführen, obwohl die entsprechenden Zahlungen noch nicht bei Ihnen eingegangen sind.

Die Vorsteuer

Auch in Ihren Betriebsausgaben (Kfz, Büromaterial, Wareneinkauf, …) ist in der Regel eine Umsatzsteuer enthalten. Diese Umsatzsteuer nennt sich Vorsteuer und wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen Sie sie vom Finanzamt erstattet. Die Vorsteuer können schon geltend machen, wenn Sie die entsprechende Leistung erhalten haben und Ihnen eine korrekte Rechnung vorliegt – auch wenn Sie die Rechnung noch gar nicht bezahlt haben.