Agentur für Arbeit

Allgemein: Die Berührungspunkte

Mit der Bundesagentur für Arbeit kommen Sie als Existenzgründer in Berührung, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen oder wenn Sie Personal einstellen möchten.

Gründen Sie aus der Arbeitslosigkeit und erfüllen Sie gewisse Voraussetzungen (z.B. professioneller Businessplan, fachkundige Stellungnahme), bekommen Sie von der Arbeitsagentur den so genannten Gründungszuschuss. Hierbei erhalten Sie maximal 15 Monate lang eine finanzielle Unterstützung um Ihren Lebensunterhalt in der Aufbauphase Ihres Unternehmens bestreiten zu können.

Möchten Sie Personal einstellen müssen Sie bei der Arbeitsagentur eine Betriebsnummer beantragen.

Übrigens: Als Existenzgründer erhalten Sie auch so genannte Einstellungszuschüsse von der Agentur für Arbeit, wenn sie Mitarbeiter einstellen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Weiterführende Links zum Thema Gründen aus der Arbeitslosigkeit bzw. zum Gründungszuschuss:

Gründungszuschuss Voraussetzungen, Existenzgruenderzuschuss, Gründerzuschuss, Existenzgründungszuschuss, Gründungszuschuss Arbeitsamt, Fachkundige Stelle