Gründerzuschuss
Der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt heißt offiziell Gründungszuschuss gemäß § 57 SGB III. Im Sprachgebrauch der Existenzgründer hat sich jedoch die etwas verkürzte Form „Gründerzuschuss“ etabliert.
Gründerzuschuss der Arbeitsagentur – Was ist das?
Im Rahmen des Gründerzuschuss erhalten Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit (mit mehr als 150 Tagen Restanspruch auf ALG 1) gründen und diverse weitere Voraussetzungen erfüllen – ob Sie die Voraussetzungen erfüllen können Sie hier kostenlos prüfen lassen – einen monatlichen Zuschuss in der Anlaufphase ihrer Existenzgründung. Dieser Zuschuss beträgt 6 Monate lang ca. das bis dahin bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat. Insgesamt kann somit eine beträchtliche Summe an Gründerzuschuss zusammenkommen.
Gründerzuschuss – Wie wird er beantragt?
Der erste Schritt ist, dass Sie von der Arbeitsagentur die Gründerzuschuss-Antragsunterlagen abholen. Dies ist ein mehrseitiges Formular, bestehend unter anderem aus dem Antrag und der leeren fachkundigen Stellungnahme.
Im zweiten Schritt müssen Sie einen Businessplan (im Idealfall gemeinsam mit einem versierten Berater) erstellen. Darüber hinaus muss Ihnen eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des geplanten Vorhabens bescheinigen.
Der letzte Schritt der Gründerzuschuss-Beantragung besteht darin, die erforderlichen Unterlagen bei der Arbeitsagentur abzugeben.Diese sind u.a.
– der professionelle Businessplan
– die korrekt ausgefüllten Antragsunterlagen
– die fachkundige Stellungnahme
– ein tabellarischer Lebenslauf
– Gewerbeanmeldung / Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
Tipp: Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, lassen Sie sich die Abgabe aller notwendigen Unterlagen von einem Berater der Arbeitsagentur schriftlich bestätigen.
Gründerzuschuss-Antrag – Wer unterstützt mich?
An dieser Stelle möchten wir auf unser gern in Anspruch genommenes Gründerzuschuss-Paket hinweisen. Im Rahmen dieses Pakets erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen professionellen Businessplan (welcher den Ansprüchen der Arbeitsagentur garantiert standhält), füllen Ihnen die fachkundige Stellungnahme aus und unterstützen Sie bei sämtlichen Formalitäten (Antrag ausfüllen, richtige Reihenfolge einhalten usw.)
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich ein konkretes Angebot für Ihr Gründerzuschuss-Paket erstellen zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Weiterführende Links zum Thema Gründerzuschuss:
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