Gründungszuschuss Arbeitsamt
Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – Wer kann ihn beantragen?
Den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt können Sie beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 empfangen und dabei noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen haben. Bekommen Sie bereits Arbeitslosengeld 2 so haben Sie keine Chance an den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu kommen – alternativ gibt es hier das sogenannte Einstiegsgeld.
Wenn Sie sich jedoch hauptberuflich selbständig machen möchten und noch 150 Tage Restanspruch auf ALG1 haben, würden Sie bares Geld verschenken, wenn Sie den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt nicht beantragen würden.
Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – Wieviel bekomme ich?
Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt ist ca. Ihr bis dato empfangenes Arbeitslosengeld 1 plus 300 Euro im Monat. Die Laufzeit beträgt 6 Monate. Nach diesen 6 Monaten haben Sie die Möglichkeit, weitere 9 Monate jeweils 300 Euro Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu beziehen. Diese Weitergewährung muss jedoch eigens beantragt werden. Je nachdem wie viel Sie jetzt verdienen bzw. wie viel Arbeitslosengeld 1 Sie erhalten, können Sie eine beträchtliche Summe an Gründungszuschuss erhalten – Geld, das Sie nicht wieder zurückzahlen müssen.
Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – Wie wird er beantragt?
Zur Beantragung müssen Sie als Existenzgründer zunächst die Gründungszuschuss-Antragsformulare beim Arbeitsamt abholen und später diese gemeinsam mit einem professionellen Businessplan (Businessplan Arbeitsagentur), einer fachkundigen Stellungnahme, Ihrem Lebenslauf sowie der Gewerbeanmeldung oder Bestätigung über eine freiberufliche Tätigkeit wieder abgeben.
Da Sie in der Regel nur eine einzige Chance haben, den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu beantragen, empfehlen wir Ihnen die Beantragung gemeinsam mit einem erfahrenen Existenzgründungsberater zu vollziehen. So vermeiden Sie Fehler in der Antragstellung und können sich – bei einem guten Berater – sicher sein, dass der gemeinsam erarbeitete Businessplan den Ansprüchen des Arbeitsamtes gerecht wird.
Die Berater des IPG (Institut für Professionelle Gründungsberatung) unterstützen Gründer teilweise bereits seit über 25 Jahren bei der Beantragung von Fördermittel und Zuschüssen. Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Beantragung des Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.
Gerne wird von Gründern hierbei unser Gründungszuschuss-Paket genutzt. Das Paket besteht aus einem professionellen und individuellen Businessplan, einer fachkundigen Stellungnahme sowie aus der Unterstützung bei der Antragstellung. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich kostenlos ein Angebot für Ihr Gründungszuschuss-Paket unterbreiten zu lassen.
Wir freuen uns auf Sie!
Weiterführende Links zum Thema Gründungszuschuss Arbeitsamt:
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