Limited (Ltd.)

 

Limited – Allgemeines

Obwohl die Limited keine deutsche Rechtsform ist, können Sie als deutscher Existenzgründer Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Limited gründen. Die Limited ist im Endeffekt eine englische Aktiengesellschaft (genaue Bezeichnung: Private Limited Company by Shares) und stellt eine echte Alternative zur deutschen GmbH dar.

 

Limited – Gründung

Wenn Sie eine Limited gründen möchten, brauchen Sie eine Büroadresse in England oder Wales. Das hört sich erst einmal problematisch an – ist es aber nicht. Sie müssen dazu nicht extra nach Großbritannien fliegen, da es mittlerweile zahlreiche Anbieter gibt, die einem diese Formalitäten für unter 300 Euro abnehmen. Das sind jedoch in der Regel nur Grundgebühren wonach Folgegebühren entstehen können. In den meisten Fällen kann für die Gründung der Limited ein Mustervertrag verwendet werden, somit halten sich weitere Kosten in Grenzen zumal keine notarielle Beglaubigung erforderlich ist. Nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags ist die Limited voll rechtsfähig. Nach etwa einer Woche sollte die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden.

 

 

Limited – Haftung

Die Verträge einer Limited können so gestaltet werden, dass Gläubiger im Falle einer Liquidation nur auf das Vermögen der Gesellschaft zurückgreifen können – Ihr privates Vermögen bleibt außen vor. Liegt Missbrauch oder persönliches Fehlverhalten des Geschäftsführers vor, dann haftet dieser mit seinem Privatvermögen.

 

Limited – Firmenname

Den Namen Ihrer Gesellschaft können Sie fast frei wählen, solange Sie eine bestimmte Länge nicht überschreiten und der Name mit „Limited“ oder der Abkürzung „Ltd.“ endet.

 

Limited – Steuern

Wenn die Geschäfte nur über die Niederlassung in Deutschland laufen, wird die Limited nur in Deutschland besteuert. Entsprechend werden Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag fällig. Beim englischen Finanzamt muss dann eine sogenannte Null-Steuererklärung eingereicht werden.

 

Vor- und Nachteile einer Limited

Vorteile der Limited

  • Als Einlage ist lediglich 1 Pfund notwendig
  • Schnelle Gründung möglich (innerhalb von wenigen Tagen)
  • Beschränkte Haftung
  • Geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz kann erleichtert werden
  • Bei Satzungsänderungen ist kein Notar nötig

 

Nachteile der Limited

  • Zweifelhaftes Image
  • Häufig Schwierigkeiten bei Kreditanfragen
  • Pflicht zur doppelten Buchführung sowie zu einer speziellen, englischen Form der Bilanzierung
  • Geschäftsadresse in England verursacht Folgekosten
  • Als deutscher Gründer bewegen Sie sich zwischen zwei Rechtssystemen
  • Gegebenenfalls Abhängigkeit von Limited-Agenturen

 

Ob die Rechtsform Limited wirklich für Sie geeignet ist, sollten Sie im Vorfeld im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem erfahrenen Berater abklären. >> zur Beratungsanfrage