Offene Handelsgesellschaft (OHG)

 

OHG – Allgemeines

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Weiterentwicklung der GbR und somit auch eine Personengesellschaft. Die OHG kann nur für ein Handelsgewerbe, also eine kaufmännische Tätigkeit, gegründet werden. Hier gibt es keine Wahl: Wenn Sie eine Personengesellschaft gründen, die ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, dann ist sie automatisch eine OHG. Betreiben Sie jedoch ein Kleingewerbe, so handelt es sich um eine GbR (außer es wurde z.B. eine Partnergesellschaft gegründet).

Die OHG ist also die klassische Rechtsform für einen Zusammenschluss von Kaufleuten.

(Folgende Erläuterungen betreffen ausschließlich OHGs mit natürlichen Personen als Gesellschafter.)

 

OHG – Gründung

Um eine OHG zu gründen, sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Die OHG-Gründung erfolgt durch den Abschluss eines grundsätzlich formfreien Gesellschaftsvertrags. Natürlich ist auch hier ein schriftlicher, professionell ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag empfehlenswert.

Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags reicht allerdings noch nicht dafür aus, dass die OHG nach außen hin wirksam wird. Dazu ist die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Die Eintragung ist Pflicht und muss durch alle Gesellschafter erfolgen. Dabei müssen sie folgende Angaben machen: vollständiger Name, Stand und Wohnort, Firma (Name der OHG), Sitz der OHG und das Datum der Geschäftsaufnahme der OHG.

Dies muss durch einen Notar beurkundet werden.

Die Kosten für Handelsregistereintragung und Notar betragen beispielsweise bei 2 Gesellschaftern ca. 162,00 Euro, bei 3 Gesellschaftern ca. 198,00 Euro (Diese Kosten müssen natürlich auch im Businessplan berücksichtigt werden).

 

 

OHG – Haftung

Grundsätzlich haftet bei der OHG jeder einzelne Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen. Lediglich durch entsprechende Vereinbarungen mit Geschäftspartnern in Form von Vertragsklauseln und AGBs kann die Haftung eventuell eingeschränkt werden – und nur soweit es das Gesetz bzw. der Markt zulässt.

Für Gesellschafter besteht jedoch die Möglichkeit, in die Rolle des Kommanditisten zu schlüpfen – die Zustimmung der Mitgesellschafter vorausgesetzt. Damit wird seine Haftung für neue Gesellschaftsschulden, ab dem Zeitpunkt der entsprechenden Änderung im Handelsregistereintrag, beschränkt. Für die alten Gesellschaftsschulden muss er dennoch weiterhaften.

Wird diese Änderung so vollzogen, wird aus der OHG natürlich eine KG.

OHG – Geschäftsführung, Vertretung, Fortführung

Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt und jeder kann die OHG vertreten, und das im Gegensatz zur GbR sogar alleine. Im Gesellschaftsvertrag haben Sie jedoch die Möglichkeit, Geschäftsführung und Vertretung abweichend zu vereinbaren. Was jedoch in der Regel nicht möglich ist, ist die Vertretungsmacht einzelner Gesellschafter zu beschränken. Ein Gesellschafter einer OHG kann diese immer alleine und in allen Geschäften vertreten. Für die Wirksamkeit eines Geschäfts ist es also nicht entscheidend, ob der betreffende Gesellschafter dies gemäß interner Verteilung auch durfte.

Die OHG ist mehr auf ein längeres Bestehen ausgerichtet als die GbR. Das Austreten, der Tod oder die Insolvenz eines Gesellschafters bedeuten nicht das Aus der OHG – sie kann weiterhin existieren, eben nur ohne den betroffenen Gesellschafter.

OHG – Steuern

Die OHG-Gesellschafter werden im Grunde so besteuert wie ein Einzelunternehmer. Die GbR an sich zahlt keine Einkommens-, Kapital- oder Vermögenssteuer. Der Gewinn (und Verlust) wird zunächst einheitlich, dann gesondert für jeden einzelnen Gesellschafter festgestellt. Einkommenssteuer zahlen die jeweiligen Gesellschafter. Die Gewerbesteuer wird direkt von der Gesellschaft gezahlt, wobei natürlich auch ein Freibetrag von 24.500 Euro gilt und der Steuersatz stufenweise bis 72.500 ansteigt. Die einzelnen Gesellschafter dürfen die Gewerbesteuer im Verhältnis ihrer Anteile von ihrer persönlichen Einkommenssteuer abziehen.

OHG – Buchhaltung

Die OHG ist dazu verpflichtet, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss samt Bilanz gemäß Handelsrecht aufzustellen.

Ob die Rechtsform OHG wirklich für Sie geeignet ist, sollten Sie vorabauf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Gründungskonzept-Erstellung mit einem erfahrenen Berater abklären.>> zur Beratungsanfrage