Gewerbeanmeldung

Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchten, müssen Sie hierfür eine Gewerbeanmeldung durchführen. Durch die Anmeldung des Gewerbes erhalten Sie einen Gewerbeschein. Eine Ausnahme gilt hierbei für die sogenannten freien Berufe. Hierzu gehören unter anderem künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Wenn Sie freiberuflich tätig sind, müssen Sie keine Gewerbeanmeldung durchführen und sind auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Zudem sind auch Selbstständige mit land- oder forstwirtschaftlichen Berufen, sowie solche in der Fischerei und im Bergbau von der Gewerbeanmeldung befreit.

Sie können ein Gewerbe bei der örtlich zuständigen Gewerbemeldestelle anmelden. Gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung wird auch ein Gewerbeschein beantragt. Durch das Ausstellen des Gewerbescheines erlangen alle beteiligten Stellen wie Finanzamt oder Handwerkskammer Kenntnis von Ihrem Gewerbe. Es ist erforderlich, dass Sie die Gewerbeanmeldung persönlich durchführen. Bei Einzelunternehmen muss dies der Inhaber und bei Personengesellschaften der Geschäftsführer tun.

Bei genehmigungspflichtigen Berufen müssen bei der  Gewerbeanmeldung häufig z.B. entsprechende Fähigkeitsnachweise vorgelegt werden. Planen Sie beispielsweise eine Existenzgründung mit einem Handwerksunternehmen reicht die Gewerbeanmeldung alleine nicht aus. Es muss zusätzlich noch eine Genehmigung der örtlichen Handwerkskammer eingeholt werden. Mit der Genehmigung durch die Handwerkskammer erhalten Sie eine sogenannte Handwerkskarte, die dann bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden muss. Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung muss dann noch eine Genehmigung bei der Unteren Bauaufsicht (UBA) eingeholt werden. Neben den Handwerkern gibt es noch weitere erlaubnispflichtige Berufe wie etwa Gastronomen.

Bei Fragen zu einer korrekten Gewerbeanmeldung wenden Sie sich bitte einfach an uns – wir helfen Ihnen gerne.