Freie Mitarbeiter

 

Ein freier Mitarbeiter heißt „freier Mitarbeiter“, weil er auf keinen Fall weisungsgebunden sein darf. Er muss unternehmerisch selbständig sein und darf nicht gezwungen sein, sich an Ihre Arbeitsanweisungen zu halten.

Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist Ihr Mitarbeiter ein Angestellter ohne Vertrag und hat damit die gleichen Rechte und Pflichten wie ein normaler Angestellter wie beispielsweise Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche und Mutterschutz.

Ein freier Mitarbeiter darf durchaus auch in Ihrem Büro / Ihrem Unternehmen arbeiten und dort bestimmte Projekte übernehmen, er muss aber noch für weitere Auftraggeber tätig sein. Wenn Sie einen Mitarbeiter als „freien Mitarbeiter“ deklarieren, dieser aber nicht wirklich frei ist, können im Nachhinein Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Das kann unter Umständen sehr teuer werden!

Ein Mitarbeiter ist in der Regel nicht „frei“ wenn er …

  • … nur für einen Auftraggeber arbeitet
  • … feste Arbeitszeiten hat und weisungsgebunden ist
  • … pauschal – also nicht auf Stundenbasis – bezahlt wird
  • … Ihnen durch eine eigene Tätigkeit oder die Tätigkeit für ein anderes Unternehmen keine Konkurrenz machen darf

Wenn Sie jemanden als freien Mitarbeiter einstellen möchten, sollten folgende Punkte zutreffen:

  • Der freie Mitarbeiter darf auch für andere Auftraggeber arbeiten und ist nicht nur von einem Auftraggeber finanziell abhängig.
  • Er bestimmt selbst über die Länge und Aufteilung seiner Arbeitszeiten.
  • Er ist freiberuflich oder gewerblich selbständig und trägt ein eigenes Geschäftsrisiko.
  • Er kann selber Mitarbeiter beschäftigen.
  • Seine Bezahlung ist auftragsabhängig und nicht regelmäßig bezahlt.
  • Er hat ein eigenes Büro und eigene Arbeitsmittel.

Die klaren Vorteile eines freien Mitarbeiters sind für Sie, dass Sie keine Sozialabgaben bezahlen müssen und sich jederzeit wieder von ihm trennen können, ohne Kündigungsschutzregelungen berücksichtigen zu müssen.

Sie sollten allerdings schon im Vorfeld die Gefahr einer Scheinselbständigkeit ausschließen, da Sie sonst – wie bereits erwähnt – zur nachträglichen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet werden können.

Diskutieren Sie diese Gefahr unbedingt im Rahmen einer Existenzgründungsberatung mit Ihrem Berater. >> zur Beratungsanfrage