Minijobs

 

Minijobs werden häufig auch 400 Euro Jobs oder geringfügige Beschäftigung genannt.

Im Folgenden die wichtigsten Eigenschaften, die Sie als Existenzgründer (Minijobs sind gerade nach einer Existenzgründung eine beliebte Einstellungsform) bzw. als zukünftiger Arbeitgeber wissen sollten:

  • Als Arbeitgeber zahlen Sie einen Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung und an Lohnsteuer. Dieser Pauschalbetrag macht insgesamt 30% des Lohnes Ihres Mitarbeiters aus. Davon sind 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Lohnsteuer. Die Lohnsteuer kann auch auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Der Arbeitnehmer ist durch die Pauschalbeiträge nicht eigenständig krankenversichert.
  • Die zuständige Meldebehörde für Minijobs ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See.
  • Der Arbeitnehmer zahlt keine Sozialabgaben, er kann jedoch die vom Arbeitgeber zu entrichtende Pauschale für die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig aufstocken um einen Rentenanspruch zu erwerben.

  • Der Arbeitnehmer ist durch die Berufsgenossenschaft unfallversichert.
  • Kleine Betriebe bis 30 Mitarbeiter müssen zusätzlich 0,1% Umlage für eine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kuren zahlen. Der Arbeitnehmer hat vom 1. bis 42. Krankheitstag einen Anspruch auf 100%-ige Lohnfortzahlung. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht schon mindestens seit 4 Wochen. Als Arbeitgeber können Sie hierzu bei der Umlagekasse einen Antrag auf Ersatz von 80% des fortgezahlten Lohnes sowie Ihrer Anteile am gesamten Sozialversicherungsbeitrag stellen.
  • Hat ein Arbeitnehmer mehrere 400 Euro Jobs, so werden die Einkommen zusammengerechnet. Übersteigt das gesamte Einkommen die 400 Euro Grenze, liegt aber noch unter insgesamt 800 Euro, befindet sich der Arbeitnehmer in der sogenannten Gleitzone. Innerhalb dieser Gleitzone zahlt der Arbeitgeber den normalen Sozialversicherungsbeitrag (etwa 21%), der Arbeitnehmer hat einen progressiv steigenden Betrag – je nach Höhe des Lohnes – zu entrichten. Etwa 9% bei einem Lohn von insgesamt 400,01 Euro bis zu 21% bei einem Lohn von insgesamt 800,00 Euro. Der Lohnsteuersatz richtet sich nach der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers.
  • Übt der Arbeitnehmer hauptberuflich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus, so kann er einen Minijob abgabenfrei ausüben.

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