Lohnsteuer

 

Als Arbeitgeber müssen Sie ebenso wie die Sozialversicherungsbeiträge die Lohnsteuern Ihrer Arbeitnehmer, und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile, einbehalten und ans Finanzamt abführen. Dazu gehören:

  • Lohnsteuer (abhängig von der Lohnsteuerklasse, der Anzahl der Kinder und vom Bruttolohn des Arbeitnehmers)
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ungefähr zwischen 8 und 9% der LS)

Ab dem Jahre 2010 muss Ihnen der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarten mehr vorlegen. Die Lohnsteuerdaten Ihres Mitarbeiters holen Sie sich dann über das Internet vom Bundeszentralamt für Steuern: www.bzst.bund.de

Dabei müssen Sie die Steuer-Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum des Mitarbeiters eintragen. Nach der Eintragung von Bruttoverdienst, Lohnsteuerklasse, Anzahl der Kinder etc. wird die Lohnsteuer elektronisch an das Finanzamt überwiesen.