Welche Einstellungsmöglichkeiten gibt es?
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>> Arbeitsrecht
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>> Einstellungszuschüsse der Arbeitsagentur für Existenzgründer
Arbeitsrechtlich können Mitarbeiter rekrutiert werden als:
- Vollzeitkraft: sozialversicherungspflichtig, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag
- Teilzeitkraft: sozialversicherungspflichtig, Arbeitszeit geringer als die durchschnittliche Stundenzahl pro Woche
- Midi-Jobber: zwischen 401 und 800 Euro im Monat, geringere und gestaffelte Sozialversicherungsbeiträge
- 400 Euro Kräfte: „geringfügig Beschäftigte“, 30 Prozent Abgabenpauschale (Minijobzentrale)
- Zeitarbeitnehmer/Leiharbeitnehmer: nicht angestellt, Zeitarbeitsunternehmen bekommt Monatspauschale
- Auszubildende und Volontäre: zeitlich begrenzt, kein Arbeitsverhältnis, sozialversicherungspflichtig
- Aushilfen: Tätigkeit in der Regel maximal 2 Monate pro Mitarbeiter bzw. 50 Tage pro Jahr
- Praktikanten: Studenten, die ein Praktikum fürs Studium benötigen oder Arbeitslose sind in der Regel 6 Wochen sozialversicherungsfrei, ansonsten Sozialversicherungspflicht
- Studentenaushilfen: in der Regel keine KV-Pflicht, höchstens 20 Wochenstunden
- Altersrentner (Vorteile bei Sozialversicherungspflicht)
- Freie Mitarbeiter: keine Angestellten, arbeiten als Subunternehmer im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrag, Achtung: Gefahr der Scheinselbständigkeit
Welche Einstellungsmöglichkeit aus finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten (im Rahmen Ihrer Existenzgründung) für Sie geeignet ist, sollten Sie bereits im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem erfahrenen Berater besprechen. >> zur Beratungsanfrage
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