Handelsregister

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis und beinhaltet sämtliche rechtserhebliche Informationen zu Unternehmen. Zu diesen Informationen – welche Sie und Ihre Geschäftspartner gebührenfrei einsehen können – gehören:

  • Hauptniederlassung
  • Stammkapital (GmbH)
  • Name des Inhabers oder Name(n) des/der persönlich haftenden Gesellschafter(s) einer Personengesellschaft
  • Prokura
  • Eröffnung eines Konkursverfahrens oder Löschung der Firma

Auf www.unternehmensregister.de können Sie die wesentlichen publikationspflichtigen Informationen zu Unternehmen auch online abrufen.

Sind Sie mit Ihrem Unternehmen im Handelsregister eingetragen, unterliegen Sie den verschärften Regeln des HGB (Handelsgesetzbuch). Darüber hinaus entsteht für Sie die Pflicht Buch zu führen, woraus Handelsgeschäfte und Vermögenslage des Unternehmens ersichtlich werden sollten.

Das Handelsregister wird in Abteilung A und Abteilung B unterteilt. Abteilung A ist das Handelsregister für natürliche Personen sowie Personengesellschaften – dazu zählen:

  • Eingetragene Kaufleute
  • OHG
  • KG

In Abteilung B finden Sie Informationen zu sämtlichen juristischen Personen, also Unternehmen mit Rechtsform

Die Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie die KG und die OHG müssen in jedem Fall in das Handelsregister eingetragen werden. Möchten Sie zunächst als Kleingewerbebetrieb oder als GbR auftreten, so müssen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Voraussetzung: Es handelt sich nicht um einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb. Die entsprechenden Beurteilungskriterien hierfür sind:

  • Jahresumsatz (je nach Branche unterschiedlich)
  • Kapital
  • Art, Anzahl und Umfang der Geschäftsvorgänge
  • Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten
  • Art der Geschäftsräume
  • Anzahl der Mitarbeiter und die Art der Tätigkeiten
  • Notwendigkeit der doppelten Buchführung (Buchführungspflicht beginnt ab einem Umsatz von 500.000 Euro und einem Gewinn von 50.000 Euro)

Lassen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen, obwohl Ihr Geschäftsbetrieb dies erfordern würde, kann das Amtsgericht den Eintrag durchsetzen – in Einzelfällen geschieht dies sogar durch Zwangsgelder.

Falls Sie sich als Einzelunternehmer oder in Form einer GbR selbständig machen möchten und sich nicht sicher sind, ob Sie sich in das Handelsregister eintragen müssen oder nicht, klären Sie dies unbedingt VOR der Gründung mit Ihrem Existenzgründungsberater ab.

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Kosten der Eintragung

Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister muss in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden. Hierfür brauchen Sie einen Notar.

Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister setzen sich zusammen aus den Gebühren des Registergerichts für die Eintragung und Veröffentlichung, sowie aus den Notargebühren. Die Notargebühr hängt vom Betriebsvermögen/Geschäftswert ab. Müssen Sie als Einzelunternehmer Ihre Firma in das Handelsregister eintragen lassen, sollten Sie dies also erledigen, solange der Geschäftswert sehr niedrig ist.

Freiwillige Eintragung

Auch wenn Sie Einzelunternehmer sind und sich aufgrund der Art und des Umfanges Ihres Geschäftsbetriebes eigentlich nicht ins Handelsregister eintragen lassen müssten, können Sie sich freiwillig eintragen lassen (Kann-Kaufmann). Ob dies bei Ihrer Existenzgründung in Frage kommt, können Sie anhand der folgenden Vorteil-Nachteil-Gegenüberstellung entscheiden.

Welche Vorteile hat die Eintragung ins Handelsregister?

  • Eingetragene Unternehmen gelten als professionell
  • Signalisierung einer bestimmten Größe des Unternehmens
  • Firmennamen können unabhängig vom Namen des Inhabers gewählt werden
  • Vertrauensvorschuss bei Banken und Geschäftspartnern
  • Prokuristen können bestellt werden

Welche Nachteile sind mit der Eintragung verbunden?

  • Eintrag ist kostenpflichtig
  • Pflicht zur doppelten Buchführung und die damit einhergehenden Kosten
  • Schärfere Regeln im Geschäftsverkehr (nach HGB)
  • Höherer IHK-Beitrag

Ob Sie die Kaufmannseigenschaft erwerben möchten, sollten Sie sich gründlich überlegen und mit einem versierten Existenzgründungsberater abklären. >> zur Beratungsanfrage