Gewerbe anmelden – So einfach geht`s

Wenn Sie ein Gewerbebetrieb eröffnen möchten, brauchen Sie einen so genannten Gewerbeschein. Diesen Gewerbeschein bekommen Sie bei dem zuständigen Gewerbeamt / Bürgermeisteramt Ihrer Gemeinde.

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Ausnahmen hierzu sind:

  • Sämtliche Freie Berufe (Architekten, Ärzte, Steuerberater, Anwälte, Ingenieure, etc.), vorausgesetzt, sie treten nicht in der Rechtsform einer GmbH auf.
  • Wissenschaftler
  • Land- und Forstwirtschaft

Die Gewerbeanmeldung kostet – von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich – zwischen 15 und 40 Euro.

Anzeigepflichtig beim Gewerbeamt ist der Beginn eines selbständigen Betriebes, der Beginn einer Zweigniederlassung bzw. einer unselbstständigen Zweigstelle. Ebenfalls anzeigepflichtig ist die Übernahme eines bestehenden Betriebes, da der Übernehmer den Beginn und der Veräußerer das Ende seines Gewerbebetriebes anzeigen muss.

Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft, die statistische Landesämter und gegebenenfalls die Ausländerbehörden.

Grundsätzlich kann sich jeder selbständig machen und ein Gewerbe anmelden. Die selbständige Ausübung mancher Berufe ist allerdings genehmigungspflichtig. Wenn Sie sich nicht 100% sicher sind, ob Ihre Vorhaben genehmigungspflichtig ist, sollten Sie dies unbedingt mit einem Existenzgründungsberater abklären. >> zur Beratungsanfrage

Weiterführende Links zum Thema Gewerbe anmelden:

Kleinunternehmerregelung