Anmeldung für Handwerksunternehmen

Allgemeines

Grundsätzlich dürfen Sie nur ein Handwerksunternehmen gründen, wenn Sie eine Meisterprüfung im entsprechenden Beruf bestanden haben. Sollten Sie eine GmbH gründen, reicht es aus, wenn Sie einen Meister als technischen Betriebsführer beschäftigen.

Neben den zulassungspflichtigen Handwerken, die eine bestandene Meisterprüfung voraussetzen, gibt es auch zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe.