Zulassungsfreie Handwerke
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Beim zulassungsfreien Handwerk und beim handwerksähnlichen Gewerbe bestehen nicht die Eintragungsvoraussetzungen wie bei den zulassungspflichtigen Vollhandwerken (Meisterprüfung). Vor Betriebsbeginn ist jedoch die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe herbeizuführen. Besprechen Sie am besten jeden Schritt mit einem erfahrenen Berater im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder einer Businessplan-Erstellung.
Die zulassungsfreien Handwerke sind (Stand 16.06.2010):
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Uhrmacher
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Gold- und Silberschmiede
- Parkettleger
- Rollladen- und Jalousiebauer
- Modellbauer
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Holzbildhauer
- Böttcher
- Korbmacher
- Damen- und Herrenschneider
- Sticker
- Modisten
- Weber
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Raumausstatter
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- Glasveredler
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und –graveure
- Fotografen
- Buchbinder
- Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker
- Siebdrucker
- Flexografen
- Keramiker
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumentenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder
- Schilder- und Lichtreklamehersteller