Diese Behörden müssen informiert werden

Vor der Eröffnung eines Handwerksbetriebes müssen folgende Behörden informiert werden:

  • Gewerbeamt
  • Handwerksrolle der Handwerkskammer (Anmeldung über die örtliche Kreishandwerkerschaft)
  • Handwerkerinnung (nicht vorgeschrieben aber häufig sinnvoll)
  • Agentur für Arbeit (wenn Mitarbeiter angestellt werden wird Ihnen eine Betriebsnummer zugeteilt)

  • Krankenkasse (Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge)
  • Zuständige Berufsgenossenschaft (für Haftpflichtschutz bei Arbeitsunfällen)
  • Gegebenenfalls Anmeldung beim Handelsregister (abhängig von der Rechtsform)

Um alles in der richtigen Reihenfolge zu erledigen und um gegebenenfalls kostspielige Fehler zu vermeiden, sollten Sie Ihre Behördengänge mit einem erfahrenen Gründungsberater absprechen. >> zur Beratungsanfrage