Zur Anmeldung notwendige Unterlagen
- >> Zulassungspflichtige Handwerke
>> Zulassungsfreie Handwerke
>> Handwerksähnliche Gewerbe
>> Zur Anmeldung notwendige Unterlagen
>> Diese Behörden müssen informiert werden
Diese Unterlagen müssen Sie dem Gewerbeamt vorlegen:
Dokumente zum Antragssteller
- Personalausweis oder Reisepass oder gegebenenfalls privatschriftlicher Nachweis einer Handlungsvollmacht
- Wenn notwendig sämtliche Erlaubnisse (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte, etc.)
- Falls Sie ausländischer Staatsangehöriger sind eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde
Nachweisdokumente zum Unternehmen
- Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wird (abhängig von der Rechtsform)
- Bei begründetem Anlass: Führungszeugnis bzw. die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Weicht die anzumeldende Geschäftsadresse von der Adresse der anmeldenden Person ab, kann der Nachweis durch die Vorlage eines Mitvertrages bzw. ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Vermieters verlangt werden.