Genehmigungspflichtiges Gewerbe?

Wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Gewerbe betreiben möchten, müssen Sie die Erlaubnis vor der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde beantragen. Handelt es sich um persönliche Anforderungen, muss diese der Gewerbetreibende selber erfüllen, im Falle der Gründung einer juristischen Person (GmbH, AG) der geschäftsführende Vertreter.

Für die Erlaubnis sind immer wieder folgende Voraussetzungen entscheidend:

 

Zuverlässigkeit

Hierbei wird geprüft, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ausführung der betreffenden selbständigen Tätigkeit bietet. Dies wird zumeist anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses, eines Gewerbezentralregisterauszugs bzw. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes festgestellt.

 

Wirtschaftliche Voraussetzung

Für eine Genehmigung muss der Antragsteller in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, das heißt, er darf sich zum Beispiel nicht in Privatinsolvenz befinden.

(Entscheidend z.B. für die Erlaubnis für Pfandleiher, im Bewachungsgewerbe, für Makler, Bauträger und Baubetreuer sowie für Versteigerer).

 

Räumliche Verhältnisse

Diese sind bei raumbezogenen Erlaubnissen zu überprüfen.

Die erlaubnispflichtigen Gewerbearten sind z.B. nach der Gewerbeordnung sind:

  • Private Krankenanstalten
  • Schaustellungen von Personen (Varieté-, Kabarett-, Tanz- oder Stripteasevorführungen)
  • Tanzlustbarkeiten (Discotheken etc.)
  • Spielrecht (Aufstellen von Spielautomaten etc.)
  • Pfandleihgewerbe (Pfandleiher, Pfandvermittler)
  • Bewachungsgewerbe (gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen)
  • Versteigerungsgewerbe (Durchführung von Versteigerungen)
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer
  • Öffentlich bestellte Sachverständige

Weiterhin genehmigungspflichtig ist ein Gewerbe, bei dem Sie außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben, an verschiedenen Standorten Ihre Leistungen / Produkte verkaufen bzw. anbieten (z.B. Schausteller, Verkaufswagen, etc.). Diese Art von Gewerbe wird Reisegewerbe genannt und der Betrieb eines solchen Gewerbes erfordert eine so genannte Reisegewerbekarte.