Einstiegsgeld für Gründer aus ALG II

Wer kann Einstiegsgeld beantragen?

  • Arbeitslosengeld II Empfänger, die sich aus ihrer Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen.
  • Die selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Man hat keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld – es ist eine Kann – Leistung.

 

Was ist das Einstiegsgeld und wie hoch fällt es aus?

  • Bezieher vom Einstiegsgeld erhalten monatlich ca. 172 Euro zusätzlich zu den 345 Euro Regelleistung, die ein Alleinstehender für die Lebenshaltung bekommt.
  • Pro Familienmitglied gibt es ca. 35 Euro dazu.
  • Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit darf nur zu einem Bruchteil behalten werden. Der Freibetrag für Zuverdienste zum Arbeitslosengeld II / Einstiegsgeld wird als Prozentsatz des monatlichen Bruttoeinkommens berechnet.
  • Die ARGE zahlt die Kranken- und die Rentenversicherung des Existenzgründers.
  • Abhängig vom individuellen Fall dauert der Bezug des Einstiegsgelds 6, 12 oder 24 Monate.
  • Das Einstiegsgeld ist steuerfrei und unterliegt nicht der Progression.

 

Wie beantragt man das Einstiegsgeld?

Der Einstiegsgeld-Antrag ist bei der zuständigen ARGE zu stellen. Hierbei müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

 

Das B.I.E. ist eine fachkundige Stelle – außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen (z.B. beim Businessplan Erstellen) und bei der Beantragung vom Einstiegsgeld. Hier erfahren Sie mehr zu den Themen Businessplan kaufen, Businessplan Kosten und Businessplan Gliederung.
Weiterführende Links zum Thema Gründen aus der Arbeitslosigkeit bzw. zum Gründungszuschuss:

Gründungszuschuss Voraussetzungen, Existenzgruenderzuschuss, Gründerzuschuss, Existenzgründungszuschuss, Gründungszuschuss Arbeitsamt, Fachkundige Stelle