Einstiegsgeld für Gründer aus ALG II
- >> Das Arbeitslosengeld - Voraussetzungen, Höhe und Dauer
>> Gründungszuschuss für Gründer aus ALG I
>> Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung)
>> Einstiegsgeld für Gründer aus ALG II
>> Gründercoaching Deutschland
>> Achtung: Sperrzeit
>> Selbständige Nebentätigkeit trotz ALG-Bezug möglich?
Wer kann Einstiegsgeld beantragen?
- Arbeitslosengeld II Empfänger, die sich aus ihrer Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen.
- Die selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.
- Man hat keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld - es ist eine Kann – Leistung.

Was ist das Einstiegsgeld und wie hoch fällt es aus?
- Bezieher vom Einstiegsgeld erhalten monatlich ca. 172 Euro zusätzlich zu den 345 Euro Regelleistung, die ein Alleinstehender für die Lebenshaltung bekommt.
- Pro Familienmitglied gibt es ca. 35 Euro dazu.
- Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit darf nur zu einem Bruchteil behalten werden. Der Freibetrag für Zuverdienste zum Arbeitslosengeld II / Einstiegsgeld wird als Prozentsatz des monatlichen Bruttoeinkommens berechnet.
- Die ARGE zahlt die Kranken- und die Rentenversicherung des Existenzgründers.
- Abhängig vom individuellen Fall dauert der Bezug des Einstiegsgelds 6, 12 oder 24 Monate.
- Das Einstiegsgeld ist steuerfrei und unterliegt nicht der Progression.
Wie beantragt man das Einstiegsgeld?
Der Einstiegsgeld-Antrag ist bei der zuständigen ARGE zu stellen. Hierbei müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Korrekt ausgefüllte Einstiegsgeld-Antragsunterlagen
- Kapitalbedarfsplan
- Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Fachkundige Stellungnahme (durch eine fachkundige Stelle)

Weiterführende Links zum Thema Gründen aus der Arbeitslosigkeit bzw. zum Gründungszuschuss:
Gründungszuschuss Voraussetzungen, Existenzgruenderzuschuss, Gründerzuschuss, Existenzgründungszuschuss, Gründungszuschuss Arbeitsamt, Fachkundige Stelle