Achtung: Sperrzeit
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>> Gründungszuschuss für Gründer aus ALG I
>> Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung)
>> Einstiegsgeld für Gründer aus ALG II
>> Gründercoaching Deutschland
>> Achtung: Sperrzeit
>> Selbständige Nebentätigkeit trotz ALG-Bezug möglich?
Sperrzeit bedeutet, dass Ihnen die Arbeitsagentur 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld bezahlt. Gründe hierfür können zum Beispiel folgende sein:
- Sie kündigen selbst, ohne wichtigen Grund
- Sie haben mit Ihrem Verhalten eine Kündigung provoziert
- Sie sind mit einer rechtswidrigen Kündigung einverstanden (z.B. Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten)
- Sie haben mit Ihrem Chef einen Aufhebungsvertrag geschlossen
- Sie lehnen eine zumutbare Arbeit ab oder weigern sich an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen.
Gerade für Existenzgründer ist eine Sperrzeit bitter, da auch der Bezug des Gründungszuschusses und somit häufig die gesamte Existenzgründung verschoben werden muss.
Lassen Sie sich im Rahmen einer professionellen Existenzgründungsberatung beraten, ob eine drohende Sperrfrist vermieden werden kann.>> zur Beratungsanfrage
Weiterführende Links zum Thema Gründen aus der Arbeitslosigkeit bzw. zum Gründungszuschuss:
Gründungszuschuss Voraussetzungen, Existenzgruenderzuschuss, Gründerzuschuss, Existenzgründungszuschuss, Gründungszuschuss Arbeitsamt, Fachkundige Stelle