Das Arbeitslosengeld – Voraussetzungen, Höhe und Dauer

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Gemäß Agentur für Arbeit können Sie in der Regel Arbeitslosengeld beantragen, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen arbeitslos sein: Sie sind „arbeitslos“, wenn Sie als Arbeitnehmer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, Sie aber ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden suchen. Suchen heißt gemäß den Arbeitsagenturen, dass Sie alle Chancen nutzen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Außerdem sollen Sie Eigenbemühungen vornehmen, welche Sie Ihrer Arbeitsagentur auch dokumentieren können. 
  • Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben: Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie für die letzten 3 Jahre vor der Arbeitslosigkeit, mindestens 1 Jahr versicherungspflichtige Zeiten (360 Tage) vorweisen können. Der versicherungspflichtige Zeitraum von 1 Jahr muss sich nicht aus einem zusammenhängenden Zeitraum ergeben. Es zählen alle Zeiträume, in denen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sind. In der Regel gehören dazu auch Zeiten, in denen Sie Erwerbsunfähigkeitsrente, Krankengeld und Übergangsgeld erhalten. 
  • Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden

Hierzu müssen Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur einen entsprechenden Antrag stellen. Diesen bekommen Sie automatisch, wenn Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur persönlich arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung kann frühestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.

 

 

Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?

Häufig bekommt man zu hören: „Arbeitslosengeld ist 60 Prozent des früheren Nettoeinkommens.“

Hin und wieder mag diese Schätzung vielleicht ungefähr richtig sein, in Wirklichkeit wird Ihr Arbeitslosengeld allerdings anders berechnet. Grundlage ist nicht das frühere Nettogehalt, sondern das so genannte Leistungsentgelt.

Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist demnach von folgenden Faktoren abhängig:

  • Früheres versicherungspflichtiges Arbeitseinkommen bzw. sonstiges versicherungspflichtiges Entgelt (z.B. Krankengeld)
  • Anzahl Ihrer Kinder gemäß § 32 Abs. 1, 3, 4 und 5 EStG
  • Relevante Lohnsteuerklasse

Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist im Übrigen auch ausschlaggebend dafür, wie hoch Ihr Gründungszuschuss der Arbeitsagentur nach Ihrer Existenzgründung (Existenzgründung nach Branchen) ausfällt.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten hängt davon ab, wie lange Sie in den vergangenen Jahren Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.