Arbeitslosenversicherung für Selbständige

 

Als Selbständiger haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterzuversichern. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gemäß SGB III standen. Die versicherungspflichtigen Zeiten werden zusammengerechnet und es können durchaus auch Unterbrechungen vorliegen.

Können Sie diese versicherungspflichtige Zeit von 12 Monaten nicht aufweisen, reicht als Voraussetzung in der Regel auch der Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld).

Die Beitragshöhe beläuft sich in Westdeutschland auf monatlich 17,64 Euro, in Ostdeutschland auf 14,95 Euro.

Die Höhe Ihres Anspruches hängt von Ihrer Ausbildung und Ihrem Wohnort ab. Der folgenden Tabelle entnehmen Sie die Höhe des Arbeitslosengeldes, das den verschiedenen Qualifikationsgruppen gezahlt wird.

Qualifikationsgruppe                         ALG alte Bundesländer         ALG neue Bundesländer

Hoch-/ Fachhochschule                     1.245,30                               1.110,00

Fachschule/Meister                           1.098,30                                 961,80

Abgeschlossene Ausbildung                 919,80                                  796,20

Ohne Ausbildung                                706,80                                  597,30

Wichtig: Den Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung müssen Sie im ersten Monat Ihrer Selbständigkeit stellen! Gerne helfen wir Ihnen dabei.
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Die genannten Zahlen sind nur Erfahrungswerte. Erkundigen Sie sich nach den exakten Beiträgen und der exakten Höhe des zu erwartenden Arbeitslosengeldes bei Ihrer Arbeitsagentur.