Berufsunfähigkeitsversicherung / Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, können Sie Anspruch auf eine gesetzliche Rente aufgrund Erwerbsminderung haben. Dazu müssen Sie normalerweise jedoch u.a. in den letzten 5 Jahren Beiträge sowie in den letzten 36 Kalendermonaten Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.

Auch wenn Sie privat vorsorgen haben Sie in der Regel die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung z.B. zur Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen.

Im Gegensatz zur privaten Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nur, wenn Sie überhaupt keine Tätigkeit mehr verrichten können – egal welche Qualifikationen Sie besitzen bzw. welche Tätigkeit Sie vorher ausgeübt hatten. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können, die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten können.