sonstige Betriebsausgaben

Auch bei den sonstigen Betriebskosten gilt der Grundsatz: Gegenstände sind nur als Betriebskosten angesetzt werden, wenn sie zu über 90% betrieblich genutzt werden.

Zu den sonstigen Betriebskosten zählen zum Beispiel:

Büromaterial

Bei 19% Mehrwertsteuer lohnt es sich mittlerweile kleinste Beträge mit in die Buchhaltung aufzunehmen.

Schuldzinsen und Kontogebühren

Wenn Sie ein eigenes Geschäftskonto eingerichtet haben, sind Schuldzinsen und Kontogebühren als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei einem gemischten Konto (privat und geschäftlich) können Sie die Schuldzinsen und Kontogebühren nur begrenzt als Betriebsausgaben ansetzen.

Literatur

Bücher und Fachzeitschriften können Sie als Betriebsausgaben ansetzen, wenn diese Ihre Betriebseinnahmen fördern. Tageszeitungen sind normalerweise keine Betriebsausgaben.

Porto bzw. Zustellgebühren

Briefmarken und Zustellgebühren der Post beinhalten keine Mehrwertsteuer. Bei privaten Zustellern sollte die Vorsteuer auf den Rechnungen korrekt ausgewiesen sein.

Werbekosten

Werbebroschüren, Flyer, Prospekte, Visitenkarten, Werbeanzeigen, etc. können Sie in der Regel vollständig als Betriebsausgaben ansetzen.

Seminar- und Fortbildungskosten

Im Regelfall werden Seminar- und Fortbildungskosten akzeptiert, in Ausnahmefällen müssen Sie dem Finanzamt die betriebliche Veranlassung mit einem Tagesablauf oder Schulungsplan belegen.

Betriebliche Versicherungen

Die zu zahlenden Beiträge für betriebliche Versicherungen wie z.B. Firmenhaftpflicht- oder Firmenrechtsschutzversicherung sind Betriebsausgaben.

Telefon und Fax

Die Anschaffung von Telefonapparaten, Faxgeräten, Mobiltelefonen etc. sowie die dazugehörigen laufenden Kosten können Sie als Betriebsausgaben ansetzen. In der Regel wird im Zuge des Jahresabschlusses der umsatzsteuerpflichtige Privatanteil pauschal herausgerechnet.

Umsatzsteuer

Müssen Sie Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, sind dies Betriebsausgaben – bekommen Sie Umsatzsteuer rückerstattet, gilt dies als Betriebseinnahme.

Steuerberatungskosten

Auch die Kosten für Ihren Steuerberater sind Betriebsausgaben.