sonstige Betriebsausgaben
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>> sonstige Betriebsausgaben
Auch bei den sonstigen Betriebskosten gilt der Grundsatz: Gegenstände sind nur als Betriebskosten angesetzt werden, wenn sie zu über 90% betrieblich genutzt werden.
Zu den sonstigen Betriebskosten zählen zum Beispiel:
Büromaterial
Bei 19% Mehrwertsteuer lohnt es sich mittlerweile kleinste Beträge mit in die Buchhaltung aufzunehmen.
Schuldzinsen und Kontogebühren
Wenn Sie ein eigenes Geschäftskonto eingerichtet haben, sind Schuldzinsen und Kontogebühren als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei einem gemischten Konto (privat und geschäftlich) können Sie die Schuldzinsen und Kontogebühren nur begrenzt als Betriebsausgaben ansetzen.
Literatur
Bücher und Fachzeitschriften können Sie als Betriebsausgaben ansetzen, wenn diese Ihre Betriebseinnahmen fördern. Tageszeitungen sind normalerweise keine Betriebsausgaben.
Porto bzw. Zustellgebühren
Briefmarken und Zustellgebühren der Post beinhalten keine Mehrwertsteuer. Bei privaten Zustellern sollte die Vorsteuer auf den Rechnungen korrekt ausgewiesen sein.
Werbekosten
Werbebroschüren, Flyer, Prospekte, Visitenkarten, Werbeanzeigen, etc. können Sie in der Regel vollständig als Betriebsausgaben ansetzen.
Seminar- und Fortbildungskosten
Im Regelfall werden Seminar- und Fortbildungskosten akzeptiert, in Ausnahmefällen müssen Sie dem Finanzamt die betriebliche Veranlassung mit einem Tagesablauf oder Schulungsplan belegen.
Betriebliche Versicherungen
Die zu zahlenden Beiträge für betriebliche Versicherungen wie z.B. Firmenhaftpflicht- oder Firmenrechtsschutzversicherung sind Betriebsausgaben.
Telefon und Fax
Die Anschaffung von Telefonapparaten, Faxgeräten, Mobiltelefonen etc. sowie die dazugehörigen laufenden Kosten können Sie als Betriebsausgaben ansetzen. In der Regel wird im Zuge des Jahresabschlusses der umsatzsteuerpflichtige Privatanteil pauschal herausgerechnet.
Umsatzsteuer
Müssen Sie Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, sind dies Betriebsausgaben – bekommen Sie Umsatzsteuer rückerstattet, gilt dies als Betriebseinnahme.
Steuerberatungskosten
Auch die Kosten für Ihren Steuerberater sind Betriebsausgaben.