Reisekosten

Wenn Ihre Reisen nicht ausschließlich geschäftlicher Natur sind und auch nur geringen Privatcharakter haben, können Sie die Reisekosten nicht betrieblich absetzen. Besonders Reisen in typische Urlaubsregionen oder –länder unterliegen hier naturgemäß einer verschärften Nachweispflicht.

Abzugsfähige Reisekosten sind beispielsweise:

  • Übernachtungskosten im In- und Ausland

Übernachtungskosten können im Inland und seit 01.01.2008 auch im Ausland können grundsätzlich nur mit entsprechenden Belegen anerkannt werden.

  • Frühstückspauschale

Ist das Frühstück im Übernachtungspreis inbegriffen, haben Sie im Inland die Übernachtungskosten um 4,50 € zu reduzieren – im Ausland sind die Übernachtungskosten um 20% des Pauschalbetrags für den Verpflegungsmehraufwand des entsprechenden Landes zu reduzieren.

  • Übernachtung bei Privatleuten

Übernachten Sie bei Ihren Geschäftspartnern zu Hause, können Sie diesen pro Nacht einen Betrag zwischen 15 und 30 Euro pro Nacht bezahlen. Sie können diese Aufwendungen als Betriebsausgaben ansetzen, ohne dass der entsprechende Geschäftspartner diese als Betriebseinnahme versteuern muss.